KE: Hundehaltung

Totz der mehr als 50 aufgestellten Hundetoiletten ist immer wieder eine Verkotung in Ketscher Grünanlagen, auf Gehwegen und Spielplätzen zu beklagen.

Unser Ordnungsamt informiert über die wichtigsten Regelungen:

Verehrte Hundehalterin, verehrter Hundehalter, liebe Hundefreunde,

Hunde in der Gemeinde haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Dies gilt besonders in den dicht bebauten und stark bevölkerten Wohngebieten der inneren Gemeinde. Nicht selten kommt es dort zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis.

Derart entstehende Spannungen brauchen nach unserer Auffassung nicht zu sein. Auch die Gemeinde bietet genügend Raum für Hunde. Man muss nur einige Spielregeln beachten, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert.

Wir wollen Sie auf die wichtigsten Vorschriften hinsichtlich der Haltung von Hunden hinweisen. Für Kampfhunde/gefährliche Hunde im rechtlichen Sinne gelten weitergehende Regelungen.

 Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
 Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
 Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Dies gilt ebenso für die Naturschutzgebiete Karl-Ludwig-See und die Rheininsel.
 In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde frei umherlaufen zu lassen.
 Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
 Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
 Tiere, insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Und doch erreichen uns immer wieder Klagen, dass Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze über Gebühr durch Hundekot verunreinigt sind. Diese Bereiche stehen der gesamten Bevölkerung, also auch Ihnen persönlich zur Verfügung. Es gefällt Ihnen sicherlich auch nicht, in diese „Häufchen“ zu treten. Ihre Mithilfe ist hier gefragt. Wir wissen, dass mit Verboten allein weder den Hundehaltern und ihren Tieren noch anderen Mitbürgern geholfen ist.

Deshalb unsere Bitte an Sie: Wenn Sie mit Ihrem Hund Gassi gehen, führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein „Geschäft“ niemanden stört und unschädlich ist. Und ist das Unvermeidliche doch einmal an unpassender Stelle geschehen, bitten wir Sie, es zu beseitigen. Behilflich dabei können Ihnen die so genannten Hundetüten sein, die an den zahlreich im Gemeindegebiet aufgestellten Hundetoiletten kostenlos entnommen werden können: Es ist schon öfters geschehen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden.

Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihr Ordnungsamt

 

Quelle Text/Foto: Gemeinde Ketsch

 

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=19170

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