Raumluftmessung in Schulcontainern in Schwetzingen: Vorsorgerichtwert überschritten

KI-generiertes Symbolbild eines Klassenzimmers mit Raumluftmessgerät und Schulcontainern vor dem Fenster.
Nach Schadstofffunden in Schulcontainern hat der Rhein-Neckar-Kreis auch Klassenräume in Schwetzingen und Wiesloch untersuchen lassen. Dabei wurden erhöhte Konzentrationen von 2-Ethylhexanol festgestellt. Die Räume können bei regelmäßigem Lüften weiterhin genutzt werden. Symbolbild: KI-generiert / Busse.

(mb – 23.10.2026) Schwetzingen/Wiesloch. Nach den Schadstofffunden in Containerklassenzimmern der Maria-Montessori-Schule in Weinheim hat der Rhein-Neckar-Kreis als Schulträger auch an zwei weiteren Schulstandorten vorsorglich Raumluftmessungen durchführen lassen. Betroffen sind die Comenius-Schule, ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in Schwetzingen, sowie das Zentrum beruflicher Schulen in Wiesloch mit der Hubert-Sternberg-Schule, der Louise-Otto-Peters-Schule und der Johann-Philipp-Bronner-Schule. In den dortigen Containeranlagen wurden erhöhte Konzentrationen des Stoffes 2-Ethylhexanol festgestellt.

Der Vorsorgerichtwert wurde überschritten, der sogenannte Gefahrenrichtwert dagegen deutlich unterschritten. Nach Einschätzung des beauftragten Fachgutachters und des Gesundheitsamtes können die Räume unter Beachtung regelmäßiger Lüftungsmaßnahmen weiterhin genutzt werden.

Anlass für die zusätzlichen Untersuchungen waren die Ergebnisse der Raumluftmessungen an der Maria-Montessori-Schule in Weinheim. Dort war insbesondere während der Hitzewellen vor den Sommerferien ein deutlicher Geruch nach Lösungsmitteln, Weichmachern oder ähnlichen Substanzen wahrnehmbar gewesen. Untersuchungen ergaben eine Belastung der Raumluft mit flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), insbesondere 2-Ethylhexanol. Auf Empfehlung eines Gutachters wurden deshalb vier Containerklassenzimmer vorsorglich für die weitere Nutzung gesperrt. Da an der Comenius-Schule und am Zentrum beruflicher Schulen in Wiesloch baugleiche Containerklassenzimmer errichtet wurden, beauftragte der Eigenbetrieb Bau, Vermögen und Informationstechnik (EBVIT) des Rhein-Neckar-Kreises auch dort entsprechende Untersuchungen.

Messwerte liegen über dem Vorsorgerichtwert

Die inzwischen vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass die Konzentrationen von 2-Ethylhexanol in den untersuchten Containern zwischen 200 und 230 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) lagen. Damit wird der Richtwert I von 100 µg/m³ überschritten. Dieser sogenannte Vorsorgerichtwert beschreibt die Konzentration, bei deren Einhaltung nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch bei lebenslangem Aufenthalt in den Räumen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind – selbst bei empfindlichen Personen.

Der Richtwert II, auch Gefahrenrichtwert genannt, liegt bei 1.000 µg/m³ und wurde bei sämtlichen Messungen deutlich unterschritten. Bei Konzentrationen zwischen beiden Richtwerten ist nach Einschätzung des Umweltbundesamtes eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung nicht zu erwarten. Dennoch liegt eine unerwünschte Belastung der Innenraumluft vor, die aus Vorsorgegründen reduziert werden sollte.

2-Ethylhexanol wird hauptsächlich über die Atemluft aufgenommen. Bei längerem Aufenthalt in Räumen mit Konzentrationen oberhalb des Gefahrenrichtwerts können Reizungen der Augen, der Haut oder der Atemwege auftreten. Solche Konzentrationen wurden an den beiden Schulstandorten jedoch nicht festgestellt.

Regelmäßiges Lüften als vorsorgliche Maßnahme

Nach Einschätzung des beauftragten Fachgutachters ist es ausreichend, die Schadstoffkonzentration bis zur Klärung und Beseitigung der Ursache durch regelmäßiges Lüften zu reduzieren. Empfohlen wird insbesondere das Stoßlüften, beispielsweise während der Unterrichtspausen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises teilt diese fachliche Einschätzung. Eine Sperrung der Containerklassenzimmer ist daher nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. Bei der Bewertung ist zudem zu berücksichtigen, dass die Messungen nicht unter regulären Unterrichtsbedingungen stattfanden. Vielmehr waren Türen und Fenster vor den Untersuchungen mindestens 24 Stunden geschlossen; auch eine künstliche Belüftung fand nicht statt. Die Messergebnisse bilden somit eine Situation ohne Luftaustausch ab.

„Die Überschreitung des Vorsorgerichtwerts nehmen wir ernst, auch wenn nach der fachlichen Bewertung keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist. Für uns ist entscheidend, dass wir die Schadstoffbelastung nicht nur kurzfristig durch regelmäßiges Lüften reduzieren, sondern auch ihre Ursache finden und dauerhaft beseitigen“, erklärt Ralf Schmidt, Betriebsleiter für den Geschäftsbereich Bau des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik des Rhein-Neckar-Kreises. „Dabei stehen wir in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und den beauftragten Fachleuten. Unser Ziel ist es, die Containerklassenzimmer so schnell wie möglich wieder ohne zusätzliche Lüftungsmaßnahmen nutzen zu können.“

Weitere Untersuchungen zur Ursachenklärung

Die genaue Ursache der Belastung ist bislang nicht abschließend geklärt. Der EBVIT hat deshalb weitere Untersuchungen der verwendeten Materialien und Reinigungsmittel in Auftrag gegeben. Auf Grundlage der Ergebnisse soll entschieden werden, welche Sanierungs- oder Reinigungsmaßnahmen erforderlich sind, damit künftig auch der Vorsorgerichtwert zuverlässig eingehalten wird.

Der Landkreis hat die betroffenen Schulgemeinschaften über die Untersuchungsergebnisse und die weiteren Maßnahmen informiert. Bis zur Klärung und Beseitigung der Schadstoffursache können die Containerklassenzimmer unter Beachtung der empfohlenen Lüftungsmaßnahmen weiterhin genutzt werden.

(Pressemitteilung des LRA des Rhein-Neckar-Kreises vom 23.10.2026 / Grafik: KI-generiert / Busse) 

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