Stadtwerke Schwetzingen informieren: Gestiegener Wasserpfennig
Die Erhöhung des sogenannten „Wasserpfennigs“ zum 1. Januar 2015 durch das Land Baden-Württemberg bringt die Stadtwerke Schwetzingen jetzt in den Zugzwang, den Wasserpreis für die Haushalte in Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheimer zu erhöhen.
„Im Gegensatz zu vielen Versorgungsunternehmen haben wir das erste halbe Jahr auf die eigene Kappe genommen und reichen die Erhöhung von 3 Cent pro Kubikmeter erst jetzt zum 1. Juli weiter“, stellt Geschäftsführerin Martina Braun die grundsätzliche Position der Stadtwerke klar, wenn möglich immer im Sinne der Kunden zu agieren.
Dennoch gibt es keine Alternative: der gestiegene Wasserpfennig muss als durchlaufender Kostenbestandteil an die Kunden weitergegeben werden. Entsprechend steigt der Verbrauchspreis zum 1. Juli 2015 netto von 1,70 Euro auf 1,73 Euro pro Kubikmeter, bzw. brutto von 1,82 Euro auf 1,85 Euro pro Kubikmeter. Bei einem Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahreswasserbedarf von 150 m3 erhöhen sich somit die Kosten jährlich um 4,50 Euro netto, das sind weniger als 0,38 Euro pro Monat.
Der „Wasserpfennig“ wurde übrigens 1988 vom Land Baden-Württemberg mit dem Ziel eingeführt, den Landwirten finanziell unter die Arme zu greifen, wenn sie verantwortungsvoll mit Düngemitteln umgehen und damit das Grundwasser vor Verunreinigungen schützen. Seitdem wurde diese Abgabe nicht mehr erhöht. Die Erhöhung des Wasserpfennigs zum 01. Januar 2015 soll jetzt dem Ausbau des Hochwasserschutzes zugute kommen.
Im Zuge der Preisanpassung erfolgt keine gesonderte Zählerablesung, sie wird bei der nächsten Jahresabrechnung entsprechend berücksichtigt. Es besteht aber die Möglichkeit, den mit Datum 30.06.2015 abgelesenen Zählerstand an die Stadtwerke Schwetzingen zu melden.
Unsere Kunden können die Zählerstände direkt hier auf der Website übermitteln. Alternativ stehen auch unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum i.punkt in der Carl-Theodor-Straße 7 (Kurpfalz-Passage) unter der Service-Nummer 0800 5135139 (kostenlos dt. Festnetz) zur Verfügung.
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