Bildung und Teilhabe – Landratsamt und Jobcenter RN-Kreis informieren

Der Rhein-Neckar-Kreis verfolgt die Zielsetzung, die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets den einkommensschwächeren Haushalten näherzubringen. Aus diesem Grund hatten das Sozialamt des Rhein-Neckar-Kreises und das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 26. Juni 2014, die Vertreter kreisangehöriger Städte und Gemeinden sowie Schulvertreter aus dem Landkreis zur Informationsveranstaltung „Leistungen für Bildung und Teilhabe“ ins Landratsamt eingeladen.

Andrea Heitsch und Anke Kirsch vom Sozialamt sowie Jochen Holzmann vom Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis gaben den Vertretern der Städte und Gemeinden am Vormittag einen Überblick über die angebotenen Leistungen für Bildung und Teilhabe. Gleichzeitig informierten sie über die jeweiligen Inhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Am Nachmittag begrüßte dann Sozialamtsleiterin Karin Graser Vertreter aus Schulen im Rhein-Neckar-Kreis. Bei dieser Informationsveranstaltung lag der Schwerpunkt vor allem auf der Leistung der Lernförderung.

Im konstruktiven Dialog konnten sowohl mit den Städten und Gemeinden, als auch mit den Schulen viele offene Fragen aus der Praxis beantwortet werden. Seitens des Sozialamtes und Jobcenters wurde aktiv für das Bildungs- und Teilhabepaket geworben, um dessen Inanspruchnahme künftig weiter zu steigern.

Seit dem Jahr 2011 haben Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB), Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, einen Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsförderung. Von diesen Leistungen können Kinder aus einkommensschwachen Familien profitieren, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Bedarf für Bildung und Teilhabe zu decken. Damit werden den hilfsbedürftigen Menschen neue Möglichkeiten eröffnet, die Zukunftschancen ihrer Kinder wesentlich zu verbessern. Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet Leistungen wie eintägige Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Zuschuss zum Mittagessen sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe müssen je Kind gesondert beantragt werden. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, beantragen die Leistungen beim Sozialamt. Wird Arbeitslosengeld II bezogen oder beantragt, muss der Antrag für die Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren, dem Leistungsumfang, den Voraussetzungen zur Gewährung und die Anträge zum Download gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de. Die Antragsformulare sind ebenfalls in den Rathäusern der Städte und Gemeinden, beim Jobcenter sowie beim Landratsamt und seinen Außenstellen erhältlich.

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=7700

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