Vorsorgen, damit der eigene Wille auch am Lebensende zählt

Informationsabend der Hospizgemeinschaft Schwetzingen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Warme Stubb

Markus Ulrich und Wolfgang Kritzer von der Hospizgemeinschaft Schwetzingen informierten in der Warme Stubb über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und persönliche Vorsorge.

(mb – 30.05.26) Schwetzingen. Auf großes Interesse stieß am gestrigen Freitagabend (29. Mai 2026) der Informationsvortrag der Hospizgemeinschaft Schwetzingen in den Räumen der „Warme Stubb Schwetzingen e.V.“ in der Friedrich-Ebert-Straße. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher füllten den Veranstaltungsraum bis auf den letzten Platz, um sich über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und persönliche Vorsorge am Lebensende zu informieren.

Achim Werner Schmitt, erster Vorsitzender des Vereins „Warme Stubb Schwetzingen“, begrüßte die Gäste und freute sich darüber, dass die Hospizgemeinschaft Schwetzingen auf den Verein zugekommen sei und angefragt habe, eine solche Veranstaltung vor Ort anzubieten. Referenten des Abends waren Markus Ulrich, erster Vorsitzender der Hospizgemeinschaft Schwetzingen, sowie Wolfgang Kritzer, Vorstandsmitglied des Vereins.

Patientenverfügung ist rechtlich bindend, wenn die darin beschriebenen Wünsche zur konkreten medizinischen Situation passen

Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Menschen frühzeitig für Situationen vorsorgen können, in denen sie ihre Wünsche selbst nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung sei, so erklärten die Referenten, der eigene Wille, schriftlich festgehalten für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheidungs- oder kommunikationsfähig ist. Darin werde festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht seien. Dabei wurde deutlich gemacht: Eine Patientenverfügung ist kein unverbindliches Schriftstück, sondern rechtlich bindend, wenn sie auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutrifft.

Ein wichtiger Schwerpunkt des Abends war zugleich die praktische Umsetzung solcher Verfügungen. Denn selbst die klarste Patientenverfügung könne im Ernstfall nur dann berücksichtigt werden, wenn sie bekannt, auffindbar und für die handelnden Personen zugänglich ist. Deshalb sei es entscheidend, Vertrauenspersonen frühzeitig einzubeziehen und darüber zu sprechen, wo Dokumente aufbewahrt werden und welche Wünsche festgehalten wurden.

Vertrauensperson genau auswählen
Ausführlich sprachen Ulrich und Kritzer auch über die Frage, wen man als bevollmächtigte Person einsetzen sollte. Nicht jede nahestehende Person sei automatisch für diese verantwortungsvolle Aufgabe geeignet. Wer im Ernstfall Entscheidungen treffen müsse, brauche neben Vertrauen vor allem emotionale Stabilität, Belastbarkeit und die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen im Sinne der betroffenen Person zu handeln.
Neben dem Vortrag wurde auch die sogenannte Vorsorgemappe der Hospizgemeinschaft vorgestellt, die verschiedene Unterlagen rund um persönliche Vorsorge bündelt. Dazu gehören unter anderem Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Hospizgemeinschaft Schwetzingen bietet regelmäßig Vorträge

Die Hospizgemeinschaft Schwetzingen engagiert sich seit vielen Jahren in der Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie deren Angehöriger. Darüber hinaus gehören Trauerbegleitung, Seminare und Fortbildungsangebote, das Schulprojekt „Hospiz macht Schule“ sowie Informationsveranstaltungen rund um Vorsorge und Selbstbestimmung zu den Angeboten des Vereins.

Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigen möchte, hat dazu regelmäßig Gelegenheit: Die Hospizgemeinschaft Schwetzingen bietet den Informationsvortrag zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung regelmäßig im Gustav-Adolf-Haus, Marktplatz 28, in Schwetzingen-Hirschacker an. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Auch in Zukunft wolle der Verein „Warme Stubb Schwetzingen“ Veranstaltungen und Vorträge in seinen Räumlichkeiten ermöglichen. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Vereins unter https://warme-stubb-schwetzingen.de

(Text/Fotos: Fischer)

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