Viele heftige Trunkenheitsfahrten – Zum Teil mit Unfällen
(pol – 7.11.15) Bei der Durchsicht der heutigen Polizeimeldungen fiel uns eine erschreckende Häufung von Trunkenheitsfahrten auf. Die mitgeteilten Alkoholpegel bewegen sich dabei auf erstaunlich hohem Niveau (> 1,1 Promille Blut-Alkohol-Konzentration = absolute Fahruntüchtigkeit) und dieses wird zum Teil auch schon am hellichten Tage erreicht.
Die Strafandrohungen für unterschiedliche Maße der Trunkenheit im Straßenverkehr (bereits ohne Unfall) sind lt. Wikipedia:
- 0,3 ‰: Bei schuldhafter Verwicklung in einen Verkehrsunfall oder alkoholtypischer Fahrweise erfolgt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis, zumindest der vorläufige Entzug derselben durch die Polizei.
- 0,5 ‰ im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten: Fahrverbot, im Wiederholungsfall Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer MPU.
- 1,1 ‰: Absolute Fahruntüchtigkeit (Fahreignung ist auch ohne Auffälligkeiten im Fahrverhalten nicht mehr gegeben): Verkehrsstraftat, Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate zzgl. 3 Punkte. MPU in einigen Bundesländern.
- 1,6 ‰ oder zweimaliges Fahren unter Alkoholeinfluss: Medizinisch-Psychologische Untersuchung vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Über 1,6 ‰ MPU auch bei einmaliger Fahrt mit dem Fahrrad.
Hockenheim. Fahrer alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs. Am Freitag, den 06.11.2015 gegen 19:50 Uhr, fuhr eine Polizeistreife zu einem 60-jährigen und wollte von dessen Opel aufgrund einer vorausgegangenen Straftat Lichtbilder fertigen. Im Zuge dessen wurde auch der Führerschein des Opel Fahrers damals beschlagnahmt und entzogen. Vor Ort traf die Polizeistreife auf den 60-jährigen Mann, der gerade sein Fahrzeug ausparkte. Zudem wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass der Mann unter Alkoholeinfluss steht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,7 Promille. Die Fahrzeugschlüssel wurden daraufhin sichergestellt. Neben der Anzeige der Trunkenheitsfahrt erwartet ihn eine weitere Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Heidelberg: Bei Flucht vor Polizei in drei parkende Pkw gefahren. Am Samstag, den 07.11.2015 gegen 04:20 Uhr, sollte ein 27- jähriger Mann, An der Tiefburg, durch die Polizei kontrolliert werden. Dieser wollte sich der Kontrolle entziehen und beschleunigte seinen Seat Ibiza. Dabei verlor der 27- Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen am Fahrbahnrand geparkten VW Golf. Im Anschluss fuhr er auf einen ebenfalls am Fahrbahnrand geparkten Ford, wodurch dieser noch auf einen VW Golf geschoben wurde. Bei dem Unfallverursacher konnte nach einem durchgeführten Atemalkoholtest ein Promillewert von 1,74 festgestellt werden. Sein Fahrzeug musste abgeschleppt werden und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Durch die Unfallflucht entstand an allen Fahrzeugen ein erheblicher Sachschaden in Höhe von ca. 20.000 Euro. Gegen den Verursacher wird eine Anzeige gem. §315c StGB vorgelegt.
Wiesloch: Am Freitag, 06.11.2015 sollte in Wiesloch ein Mofa Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Da bei dem 59-jährigen deutliche Anzeichen für einen Alkoholkonsum vorlagen, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Promillewert von 1,32 ergab. Neben einer Blutentnahme und der Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel erwartet den Mann noch eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Mannheim-Käfertal: Ein 49-jähriger Fahrer aus Mannheim befuhr mit seinem Renault die Straße Auf dem Sand, von der Rollbühlstraße kommend und wollte nach links in eine Grundstückseinfahrt einbiegen. Ohne den Blinker zu betätigen bog der Renaultfahrer nach links ab und übersah hierbei eine 32-jährige Peugeotfahrerin aus Mannheim, die die Straße Auf dem Sand in Fahrtrichtung Rollbühlstraße befuhr. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Die junge Dame wurde durch die Kollision auf einen am Fahrbahnrand geparkten Opel abgewiesen. Dieser wiederrum wurde durch die Wucht des Aufpralls auf den vor ihm geparkten BMW geschoben. Der Unfallverursacher wurde nicht verletzt. Die 32-Jährige wurde mit leichteren Verletzungen in ein Mannheimer Krankenhaus eingeliefert. Während der Verkehrsunfallaufnahme konnte bei dem Unfallverursacher Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,64 Promille. Eine Beschlagnahme des Führerscheins war nicht möglich, da der Unfallfahrer nicht im Besitz eines Führerscheins war. Er wurde auf das Polizeirevier Mannheim-Käfertal verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden in Höhe von 13.000 Euro. Der Unfallverursacher muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Mannheim-Neckarau: In den frühen Nachmittagsstunden des Freitag, gegen 15.05 Uhr, verursachte eine 25-jährige Frau aus Mannheim mit ihrem Opel auf der Kreuzung Dänischer Tisch / Neuhofer Straße einen Verkehrsunfall. Die junge Dame überfuhr hier einen Straßenpfeiler. Anstatt anzuhalten setzte die Opelfahrerin ihre Fahrt auf der Straße Dänischer Tisch fort und kam nach kurzer Zeit nach links von der Fahrbahn ab, worauf sie gegen einen geparkten Fiat stieß. Auch der zweite Verkehrsunfall veranlasste die Fahrzeuglenkerin nicht zum Anhalten. Sie fuhr bis zur Kreuzung Dänischer Tisch / Schifferstadter Straße weiter, wo sie einer 38-jährigen Fiatfahrerin auffuhr. Bei der anschließenden Verkehrsunfallaufnahme konnten Anhaltspunkte für eine Alkoholbeeinflussung festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,5 Promille. Die Unfallverursacherin wurde auf das Polizeirevier Mannheim-Neckarau verbracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden in Höhe von 1.500 Euro. Die junge Frau muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht verantworten.
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