Unfall mit Kind trotz Schritt-Geschwindigkeit

Blaulicht(pol – 25.2.14) Schwetzingen – Noch glimpflich endete für einen 10-jährigen Jungen ein Unfall am Montagmorgen gegen 7.30 Uhr in der Kolpingstraße. Das Kind befuhr die Passage in Richtung Neuer Messplatz und schnitt beim Linksabbiegen die Kurve, so dass es von der in Schrittgeschwindigkeit fahrenden Autofahrerin erfasst wurde. Nach der Erstversorgung durch das DRK stellte sich heraus, dass sich der Junge nicht weiter verletzt hatte, wurde vorsorglich aber in die Heidelberger Kinderklinik eingeliefert. Sein Rad wurde sichergestellt; die Eltern unterrichtet.

Schwetzingen – Einer Polizeikontrolle wollte sich am Montagabend, kurz nach 21 Uhr, ein 47-jähriger alkoholisierter Audi-Fahrer entziehen. Im Bereich der Brühler Landstraße sollte der Mann kontrolliert werden, doch beim Erkennen wendete er seinen Wagen und fuhr wieder in Richtung Schwetzingen davon. Umgehend verfolgten die Beamten den Audi, doch der Mann fuhr einfach weiter, schenkte weder dem Blaulicht noch dem Sondersignal Beachtung. An der Ampelanlage Brühler Landstraße/Mannheimer Landstraße verringerte er zunächst seine Geschwindigkeit, missachtete jedoch dann das Rotlicht und fuhr in Richtung Friedrichsfeld weiter. Erst an der Zufahrt zur B 535 in Fahrtrichtung Mannheim stoppte er. Der Grund seines Verhalten stellte sich sogleich heraus: eine Alkoholüberprüfung ergab den Wert von 0,7 Promille. Auf der Wache war dann die Blutentnahme fällig. Der 47-Jährige sieht einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft entgegen.

Brühl – Mit einem umgebauten Mofa-Roller fuhr am Montagnachmittag ein 16-jähriger Jugendlicher durch Brühl. Der junge Mann fiel einer Motorradstreife der Verkehrsüberwachung gegen 15:45 Uhr auf, weil er mit seinem Roller durch die Schwetzinger Straße raste. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Roller technisch verändert war und der 16-Jährige zudem nicht im Besitz der erfolderlichen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der frisierte Roller muss von dem Jugendlichen wieder in den Ursprungszustand versetzt werden.

Hockenheim – Ein aus Speyer stammender Autofahrer war am Montag gegen 17.20 Uhr auf der L 722 in Richtung Speyer unterwegs, als er an der Kreuzung zur Talhausstraße das Rotlicht nicht beachtet hatte und mit einem ordnungsgemäß fahrenden Radfahrer zusammenstieß. Der Radfahrer stürzte und zog sich Verletzungen (Art und Schwere derzeit nicht bekannt) zu; der Autofahrer kümmerte sich nicht weiter um die Angelegenheit und fuhr einfach weiter. Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und die Polizei alarmiert. Kollegen der benachbarten Dienststelle überprüften die Halteranschrift und stießen sogleich auf den Fahrer. Dieser räumte den Sachverhalt ein und sieht nach Abschluss der Ermittlungen einer Anzeige u.a. wegen Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft Mannheim entgegen. In welcher Höhe Sachschaden am Rennrad entstanden ist, ist bislang noch nicht bekannt.

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