Uneinsichtiger Gaffer

POL-MA: Plankstadt/Rhein-Neckar-Kreis: uneinsichtiger Gaffer

Mannheim (ots) – Ein uneinsichtiger Verkehrsteilnehmer beschäftigte am Donnerstagabend eine Polizeistreife auf der B 535 bei Planktstadt.
 
Wie bereits berichtet, ereignete sich am Donnerstagabend, gegen 22 Uhr, auf der B 535 bei Plankstadt ein Verkehrsunfall, bei dem ein 46-jähriger Mann verletzt wurde und dessen Kleinlaster umkippte.
 
Während der Unfallaufnahme bildete sich ein längerer Rückstau. Dabei waren Polizei und Rettungsdienste zum Erreichen der Unfallstelle darauf angewiesen, dass die Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse bildeten und freihielten.
 
Hierbei fiel kurz vor 23 Uhr ein 28-jähriger Autofahrer unangenehm auf. Er hatte sein Fahrzeug verlassen und stand mitten auf der Fahrbahn in der Rettungsgasse, als ein Polizeifahrzeug die Rettungsgasse zur Einrichtung der Sperrung einer Auffahrt befuhr.
 
Der 28-Jährige wurde durch die Beamten aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich zu seinem Auto zu begeben. Anstatt Folge zu leisten, begann er, mit den Beamten zu diskutieren.
 
In der Folge wurde unter anderem ein Abschleppfahrzeug behindert und musste warten, bis der uneinsichtige Mann tatsächlich die Fahrbahn freigemacht hatte.
 
Die Polizeibeamten überprüften im Anschluss Personalien und Führerschein des Mannes. Dieser sieht nun einem Bußgeld wegen Nichtbeachtens von Weisungen durch Polizeibeamte entgegen.
 
Zusätzlich wird auch die Führerscheinstelle über das Verhalten des 28-Jährigen, zur Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, informiert.

Weitere Berichte aus unserer Rubrik Unerwünschtes / Blaulicht finden Sie <hier>


Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=17607

Kommentare sind geschlossen

Werbung / Anzeigen

bothe 300x120

Foto Gallerie

Schnellkontakt: 0176/99042282

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen