Tiefengeothermie in Schwetzingen-Plankstadt: Chance oder Risiko?

Tiefengeothermie in Schwetzingen/Plankstadt: Chance oder Risiko?

Tiefengeothermie in Schwetzingen/Plankstadt: Chance oder Risiko?

(mb – 21.04.26). Schwetzingen. Morgen Abend steht das geplante Tiefengeothermie-Vorhaben der GeoHardt GmbH im Mittelpunkt einer öffentlichen Veranstaltung: Die Gemeinderäte von Schwetzingen und Plankstadt tagen am Mittwoch, 22. April 2026, ab 18:00 Uhr im Lutherhaus (Mannheimer Str. 34-36). Im Anschluss findet ein Infomarkt statt, bei dem Bürgerinnen und Bürger direkt mit den Verantwortlichen ins Gespräch kommen können.

Das Projekt gilt als eines der bedeutsamsten Infrastrukturvorhaben für Schwetzingen, Plankstadt und die gesamte Region – nicht nur im Jahr 2026, sondern voraussichtlich für die kommenden Jahre. Die Stadt Schwetzingen und die Gemeinde Plankstadt laden alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner der beiden Kommunen sowie Bürger aus den benachbarten Gemeinden herzlich ein. Einlass ist ab 17:45 Uhr. Die Veranstaltung wird vom Forum Energiedialog Baden-Württemberg moderiert.

Beschlussvorlage der Gemeinderäte
In der Sitzung sollen die Räte die Beschlussvorlage der Verwaltung behandeln. Diese sieht vor, das Vorhaben der GeoHardt GmbH und die Einleitung des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesberggesetz (BBergG) zur Kenntnis zu nehmen. Gleichzeitig wollen Schwetzingen und Plankstadt das Projekt aktiv, konstruktiv und kritisch begleiten.

Konkret fordern die Kommunen unter anderem:

  • eine besondere Berücksichtigung der wasserrechtlichen Belange und klare Haftungsregelungen für den Betreiber,
  • den Schutz der umliegenden Landwirtschaft und Gewerbebetriebe,
  • mehr Transparenz durch einen Begleitkreis sowie
  • die Einrichtung eines Ombudsgremiums mit Betreibern und Versicherern.

Auf diesem Wege wollen beide Kommunen möglichst Sicherheits- und Transparenzstandards durchsetzen.

Geothermie-Beschleunigungsgesetz hat erhebliche Auswirkungen auf kommunales Selbstverwaltungsrecht

Wörtlich heißt es in der Beschlussvorlage der Stadt Schwetzingen und der Gemeinde Plankstadt unter „Punkt 5.2. Beteiligung im Genehmigungsverfahren“: „Im Rahmen der bergrechtlichen Genehmigung bei Tiefengeothermie durch das LGRB werden die Kommunen als Träger öffentlicher Belange eingebunden. Die Stadt Schwetzingen und die Gemeinde Plankstadt werden im Verfahren angehört, um sicherzustellen, dass das Projekt nicht mit ihrer eigenen Bauleitplanung (z. B. bestehenden Leitungen oder geplanten Wohngebieten) kollidiert.

Bisher mussten Kommunen nach § 36 Abs. 1 BauGB ihr Einvernehmen erteilen, wenn über die Zulässigkeit von Vorhaben (hier im Außenbereich nach § 35 BauGB) in einem anderen Verfahren als dem baurechtlichen über die Zulässigkeit entschieden wird. Da das
bergrechtliche Verfahren gegenüber den baurechtlichen Verfahren Konzentrationswirkung entfaltet und eine Baugenehmigung durch die Gemeinden nicht erteilt wird, wäre im Genehmigungsverfahren für eine Tiefengeothermie das Einvernehmen der Gemeinden
erforderlich. Jedoch wurde mit dem Inkrafttreten des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) 2026 in einem zweiten Halbsatz geregelt, dass dies bei Vorhaben, die der Bergaufsicht unterliegen, nicht gilt. Daher verbleibt es nur bei einer Anhörung der Gemeinden und deren Möglichkeit der Stellungnahme.

Obwohl die Kommune formal beteiligt wird, ist ihr Spielraum zur Ablehnung seit dem 1. Januar 2026 minimal. Der Errichtung von Anlagen der Tiefengeothermie wurde ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen: Da Geothermie nun gesetzlich als solches definiert ist, haben es Kommunen schwerer, eigene Belange in der Abwägung höher zu gewichten. Die Kommune darf ihr Einvernehmen nur aus strikt planungsrechtlichen Gründen versagen (z. B. Widerspruch zu einem bestehenden Bebauungsplan). Allgemeine politische Bedenken oder lokale Widerstände sind rechtlich nicht zulässig. Um Verfahren zu straffen, sieht das neue Recht vor, dass das Einvernehmen als erteilt gilt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb einer verkürzten Frist reagiert. Damit ist der Einfluss der Gemeinde über § 36 BauGB seit 2026 nur formeller Natur.“

Ablauf des Abends

Ab 18 Uhr: Begrüßung durch Oberbürgermeister Matthias Steffan und Bürgermeister Nils Drescher.
Es folgen Impulsvorträge zu den räumlichen Erfordernissen der Energiewende (Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim), zur Zukunft der Wärmeversorgung im Rhein-Neckar-Raum (MVV-Technikvorstand Dr. Hansjörg Roll) sowie zur konkreten Standortauswahl in Schwetzingen/Plankstadt (GeoHardt-Geschäftsführer Matthias Wolf und Stefan Ertle). Anschließend haben die Gemeinderäte Gelegenheit zu Fragen und Stellungnahmen.
Im Anschluss findet ein „Infomarkt“mit direkten Gesprächen an verschiedenen Ständen statt, unter anderem von der GeoHardt GmbH (Vorhabenträger, Joint Venture von EnBW und MVV), dem Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, der Stadt Schwetzingen und der Gemeinde Plankstadt, dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Genehmigungsbehörde) sowie der Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie Schwetzingen.

Am 9. April 2026 hat die Bürgerinitiative gegen Tiefengeothermie Schwetzingen ihre Position im Rahmen einer Pressemitteilung nochmals vorab ausführlich deutlich gemacht: Risiken nicht auf die Bürger abwälzen
Insbesondere warnt die Bürgerinitiative davor, ein solches Projekt im Oberrheingraben, einem der tektonisch aktivsten Gebiete Deutschlands umzusetzen. Ein BI-Sprecher gegenüber unserer Redaktion: „Tiefengeothermie kann induzierte (menschengemachte) Erdbeben auslösen, weil durch hohen Druck und Temperaturunterschiede beim Bohren und bei Injektionen tektonisch gespannte Schichten aktiviert werden können.“ Ferner ist für die BI vieles hinsichtlich der Thematik „Schadensregulierung“ völlig unklar. Klar hingegen sei, dass es seitens des Landes Baden-Württemberg diesbezüglich keine Landesbürgschaft gebe. Der BI-Sprecher weiter: „Diese Thematik geht alle an, denn jede und jeder könnte im Falle des Falles selbst betroffen sein.“

Standort in Schwetzingen: Rondellweg südlich der B535

In einem Schreiben vom 27. Januar 2026 teilt die GeoHardt GmbH der Schwetzinger Stadtverwaltung mit: „Die Fläche liegt am Rondellweg südlich der B535 im Abschnitt zwischen Tompkins Areal und der Gemarkungsgrenze zu Plankstadt. An ihrer östlichen Grenze verläuft die Bahnstrecke von Schwetzingen Richtung Mannheim-Friedrichsfeld. Zur besseren Lokalisierung haben wir diesem Schreiben eine Karte beigefügt, auf der der Standort eingezeichnet ist.“ Ziel des Projekts ist die Einspeisung erneuerbarer Wärme ins regionale Fernwärmenetz.

TIPP: Wer nicht persönlich kommen kann, findet zahlreiche Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Schwetzingen und auf der städtischen Internetseite: Ratsinfo der Stadt Schwetzingen

Die Veranstaltung verspricht einen spannenden und informativen Abend mit der Möglichkeit, direkt Fragen zu stellen – ob zu Chancen, Risiken oder dem weiteren Verfahren. Nehmen Sie teil und diskutieren Sie mit. 

Informationen zum Vorhabenträger: www.geohardt.de

Bürgerinitiative gegen Geothermie Schwetzingen: https://bi-tiefengeothermie-schwetzingen.de

Anzeige Schwetzingen-Lokal.de: Unser Angebot für Sie wächst ständig!

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=20922

Kommentare sind geschlossen

Foto Gallerie

Anmelden | Designed by Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen