Aus dem Rat: Stadt und SV – Zusammenarbeit auf neuer Vertragsgrundlage

Aus dem Gemeinderat am 27.Februar.2014.

002 - Rathaus (stadt – 28.2.14) Die neuen Verträge zwischen der Stadt Schwetzingen und dem Sportverein 1898 Schwetzingen e.V. sind einstimmig beschlossen. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen Stadt und SV rückwirkend zum 01.01.2014 auf eine neue Ebene gestellt. „Nach langen Jahren der Unklarheit sind die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nun klar definiert“, so Oberbürgermeister Dr. René Pöltl, der dem Gemeinderat für die Unterstützung dankte. Grundsätzlich trägt der Verein alle laufenden Kosten aus der Nutzung des Geländes am Stadion. Für Aufwendungen durch öffentliche Nutzung, insbesondere durch Schulsport, gibt es eine pauschalierte Beteiligung der Stadt.

Zustimmung zu Modalitäten der gemeinsamen Werkrealschule

Bereits im September letzten Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen ab dem Schuljahr 2014/15 zusammen mit den Gemeinden Oftersheim und Plankstadt ein gemeinsames Werkrealschulangebot einzurichten. Jetzt stimmte der Gemeinderat den vereinbarten Modalitäten zu, obgleich der Oberbürgermeister und alle Fraktionen das kommende Ende für die Hilda-Werkrealschule bedauerten, da hier nach wie vor tolle Arbeit geleistet werde. Aufgrund des geänderten Anmeldeverhaltens und der veränderten Schullandschaft gebe es allerdings keine Alternative. Standort der künftigen Werkrealschule ist Oftersheim, wo die notwendigen Räumlichkeiten vorhanden sind. Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind Neuanmeldungen (5. Klasse) nur noch dort möglich. In der Hilda-Werkrealschule werden dann keine neuen Schüler in der Eingangsklasse mehr angenommen. Die Verteilung der Betriebskosten auf die einzelnen Gemeinden erfolgt anteilig nach den jeweiligen Schüleranzahlen.

Räume und Zuschuss für Blau Museum

Die Stadt stellt dem Verein Blau e.V. das städtische Anwesen in der Hebelstraße 2 mietfrei zur Verfügung. Der Verein möchte dort ein Museum zur Farbe Blau errichten.

Die Fraktionen waren sich einig (Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 4), dass dies auf jeden Fall eine kulturelle Bereicherung für die Stadt darstelle. Der Verein Blau e.V. erhält ab dem Haushaltsjahr 2015 einen jährlichen laufenden Vereinszuschuss in Höhe von 12.000 EUR. Sämtliche Pflichten und Kosten aus Einrichtung, Nutzung und Betrieb trägt der Verein Blau e.V. selbst. Erster Vorsitzender und wissenschaftlicher Leiter des Vereins ist Dr. Dietmar Schuth, der auch über das Thema Blau promoviert hat. Eine besondere Verknüpfung ergibt sich auch mit der ungarischen Partnerstadt Papá, in welcher das Blaudruck-Museum beheimatet ist. Dazu fand auch eine vielbeachtete Ausstellung im Karl-Wörn-Haus statt.

Carl Theodor Büste

Die Stadt Schwetzingen gibt eine Carl Theodor Büste in Auftrag. Der Gemeinderat hat sich darauf geeinigt, dass dies in einer modernen Ausführung geschehen soll. Kurfürst Carl Theodor hat wie kein anderer Herrscher vor ihm das Gesicht der Kurpfalz und der Sommerresidenz Schwetzingen verändert. Auf ihn gehen unter anderem der Schwetzinger Schlossplatz und die östlich daran anschließenden Wohnquartiere zurück. Im städtischen Bereich deutet bislang kein Kunstwerk auf Kurfürst Carl Theodor hin. Die Kosten werden von der städtischen Kulturstiftung getragen. ( Ja: 20, Nein: 4, Enthaltungen: 1)

Bestellung des Gemeindewahlausschuss

Für die Kommunalwahl am 25.05.2014 wurde nach kontroverser Diskussion über die Einbeziehung der kleineren Fraktionen der Gemeindewahlausschuss bestellt. Dieser leitet die Wahl und stellt das Wahlergebnis fest. Vorsitzender ist Herr Oberbürgermeister Dr. René Pöltl. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Walter Imhof bestellt. Als Beisitzer fungieren Herr Christian Bopp, Frau Heike Frank und Herr Horst Ueltzhöffer. Die stellvertretenden Beisitzer sind Herr Markus Franz, Frau Roswitha Karner, und Herr Dr. Wilfried Schweinfurth.(Ja: 15, Nein: 7, Einhaltungen: 2 )

Stadtarchiv : Besuche mit Voranmeldung

Eine Einsichtnahme in das Archivgut wird künftig nur nach Voranmeldung innerhalb der Öffnungszeiten möglich sein. Die begrenzten räumlichen und personellen Kapazitäten im Stadtarchiv machen diese Regelung notwendig.

Räte beschließen über Bebauungsplan

Für das „Quartier XXXIII“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet liegt zwischen der Luisenstraße, der Augustastraße und der Mannheimer Straße. Durch den Bebauungsplan soll die ortstypische Blockrandbebauung entsprechend den Vorgaben des Gestaltrahmenplans „Innenstadt“ gesichert werden. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre beschlossen.

Fußgängerzone: Fahrradfahren außerhalb der Geschäftszeiten erlaubt

Die Satzung über Sondernutzungen in der Mannheimer Straße wurde geändert: Ab sofort ist das Fahrradfahren außerhalb der Geschäftszeiten von 18:00 Uhr bis 11:00 Uhr erlaubt. Damit wurde auch eine weitere Sofortmaßnahme aus dem Projekt „Forum mobiles Schwetzingen“ umgesetzt. Der Oberbürgermeister betonte, dass Zulieferungen außerhalb der Geschäftszeiten nach wie vor nicht erlaubt seien. (24 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Satzung regelt Gebühren für Sondernutzungen in der Innenstadt

Die Neufassung der Satzung zu Gebühren für Sondernutzung auf Straßen und Plätze in der Innenstadt, wurde ergänzt. Künftig sind auch die Sondernutzungen für politische Werbung und Verkaufs- und Informationsstände sowie Plakatständer für gemeinnützige Zwecke von der Gebührenpflicht befreit.

Soweit nicht anders beschrieben fielen die Beschlüsse einstimmig aus.

Alle Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachlesbar.

 

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=2887

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