PLA: Zentrales Anmeldeverfahren Kindergarten – Kindergartenjahr 2018/2019

In Plankstadt werden Kindergartenplätze in einem zentralen Anmeldeverfahren vergeben.

Im Laufe des Oktobers wird somit allen in Plankstadt wohnenden Eltern, deren Kind im Zeitraum 01.08.2015 – 31.07.2016 geboren ist, automatisch ein Anmeldeformular mit allen wichtigen Informationen zur Anmeldung zugesandt. Kinder im aktuellen Verfahren werden alle im Zeitraum 01.08.2018 – 31.07.2019  drei Jahre alt.

Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?

Zunächst vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Gesprächs- und Kindergartenbesichtigungstermin mit einer oder mehreren Kindergartenleitungen, sofern Sie die Einrichtung/en noch nicht kennen. Da die Konzeption des jeweiligen Kindergartens Vertragsbestandteil ist, ist es erforderlich, dass Sie die Einrichtung im Vorfeld des Vertragsabschlusses kennenlernen.

Wo und bis spätestens zu welcher Frist geben Sie das ausgefüllte Anmeldeformular ab?

Das Anmeldeformular, mit dem entsprechenden farbigen Aufkleber, sollte nach Ihrer Entscheidung, jedoch spätestens bis zum 30. November 2017 im Rathaus ausgefüllt abgegeben werden.

Wir empfehlen Ihnen die Entscheidung möglichst zeitnah zu fällen, damit die Abgabe nicht vergessen wird und wir frühzeitig den konkreten Bedarf ermitteln können. Sie helfen uns damit, möglichst allen Eltern den benötigten und gewünschten Betreuungsplatz anbieten zu können. Die Abgabe muss auch im Falle einer bereits erfolgten Vormerkung erfolgen. Sie erklären auf der Anmeldung Ihren Wunschkindergarten. Alternativwünsche vermerken Sie bitte ebenso auf der Anmeldung.

Wann werden Sie über die Platzvergabe informiert?

Ab Februar 2018 erfolgt die Platzvergabe in Absprache mit der Gemeindeverwaltung und den Einrichtungsleitungen. Sie erhalten im Anschluss daran von derjenigen Einrichtung Bescheid, in welcher Ihr Kind einen Platz erhalten hat. Sie können dann entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten und schließen entsprechend mit der gewünschten Einrichtung den Betreuungsvertrag.

Sie sind eine junge Familie, die erst vor kurzem in unsere Gemeinde hinzugezogen ist und Sie haben ein Kind im Geburtszeitraum 01.08.2015 – 31.07.2016?

Dann bitten wir Sie, sich das obligatorische Anmeldeformular für Kindergartenkinder, gegen Vorlage der Meldebescheinigung, im Rathaus von Frau Mehrer (Zi.22) aushändigen zu lassen.

Sie brauchen keinen Kindergartenplatz?

In diesem Falle geben Sie bitte das Anmeldeformular, mit entsprechendem Vermerk, direkt an das Rathaus zurück. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihr Kind bereits aktuell einen Kindergarten besucht. Das Anmeldeformular sieht dafür Möglichkeiten zum Ankreuzen vor.
Sollte sich nach erfolgter Abgabe der Anmeldung im Wunschkindergarten ergeben, dass Sie den gewünschten Platz doch nicht in Anspruch nehmen möchten, so teilen Sie dies bitte frühzeitig der entsprechenden Kindergartenleitung mit und melden dies bitte auch an die Gemeindeverwaltung.

Sie haben bis spätestens Mitte November kein Schreiben zur Kindergartenanmeldung mit Anmeldeformular erhalten?

Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass das Anmeldeformular nicht bei den Erziehungsberechtigten ankommt (z.B. Zuzug in die Gemeinde erst nach Auswertung der in Frage kommenden Kinder, auf dem Postweg verloren gegangen, aufgrund Prospektflut versehentlich weggeworfen, u.a.).

Bitte melden Sie sich in diesem Falle oder bei anderen Rückfragen bezüglich „Kinderbetreuung“ und „Seniorenbüro“ bei unserer Mitarbeiterin in der Hauptverwaltung, Frau Mehrer, Tel. 06202/2006-31, Zi. 22, E-Mail: [email protected].

Die Anmeldefrist endet am 30. November 2017

Bitte beachten Sie: Ohne fristgerechte Abgabe des Anmeldeformulars verlieren Sie ggf. Ihren Rechtsanspruch auf einen Kiga-Platz!

 

Quelle: Gemeinde Plankstadt

 

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=17204

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