PLA: Landesfamilienpass kann beantragt werden
Landesfamilienpass kann ab sofort im Bürgerbüro beantragt werden
Die Gutscheinkarten 2018 für den Landesfamilienpass sind eingetroffen. Antragsberechtigt sind Familien mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg:
– Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
– Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
– Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt
– Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
– Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz e(AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Das brauchen Sie zum Beantragen:
Um den Landesfamilienpass zu beantragen brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und einen Kindergeldberechtigungsnachweis. Bei Kindern mit Behinderungen benötigen Sie zusätzlich den Schwerbehindertenausweis, bei Hartz IV- bzw. Kinderzuschlagsbezug einen Leistungsbescheid.
Asylbewerber brauchen einen Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument um den Familienpass zu erhalten. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Freizeiteinrichtungen kostenfrei oder ermäßigt besuchen
Mit der Gutscheinkarte und dem Landesfamilienpass können verschiedene staatliche Schlösser, Museen, Gärten und Freizeiteinrichtungen in Baden-Württemberg kostenfrei oder ermäßigt besucht werden.
Zwecks Aushändigung der Jahres-Gutscheinkarte bitte den vorhandenen Landesfamilienpass mitbringen.
Weitere Informationen zu den Ausflugszielen, die Sie mit dem Familienpass besuchen können, finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de
Quelle: Gemeinde Plankstadt
Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=18835