PLA: Antoniusquartier – Entwurfsunterlagen liegen aus

Entwurfsunterlagen für das Baugebiet „Antoniusquartier“ liegen im Rathaus aus

Zur Einsichtnahme werden die Entwurfsunterlagen (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften) für das Baugebiet „Antoniusquartier“ in der Zeit vom 19. Januar 2018 bis 19. Februar 2018 ausgelegt.

Einzusehen sind die Unterlagen zusammen mit der Begründung einschließlich des Umweltberichts sowie mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der üblichen Dienststunden im Rathaus (1. OG – Foyer vor den Räumen des Bauamtes), Schwetzinger Str. 28, Plankstadt.

Außerdem sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

– Umweltbericht mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Lärm), Pflanzen und Tiere(Biotope/Lebensräume und Artenschutz), Boden (insbesondere Flächenversiegelung, Bodenfunktionen), Wasser (Grundwasser und Niederschlagsversickerung), Klima/Luft (klimaökologische Auswirkungen), Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter (insbesondere vorhandene Versorgungsanlagen) sowie deren Wechselwirkungen

– Schalltechnische Untersuchung „Wohngebiet Antoniusquartier in Plankstadt“, Krebs+Kiefer Fritz AG, 12.07.2017, mit Informationen zur  prognostizierten Belastung durch Verkehrslärm und deren Beurteilung nach DIN 18005 sowie der Erforderlichkeit passiver Schallschutzmaßnahmen

– Voruntersuchung Artenschutz, Institut für Faunistik, 12.04.2017, mit Informationen zu den Biotoptypen und der Betroffenheit artenschutzrelevanter Arten

– Ingenieurgeologisches Baugrundgutachten „Baugebiet Antoniusquartier“, Baugeologisches Büro Biller & Breu, 02.05.2017, mit Informationen zur Bodenbeschaffenheit und Baugrundsituation

– Teil-Protokoll über die Räumung kampfmittelbelasteter Flächen „Plankstadt, Antoniusquartier“, GfLK GmbH, 08.03.2017, mit Informationen zur Kampfmittelbelastung.

Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:

– Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, Grundwasserschutz/Wasserversorgung, zu den Belangen der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes

– Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, Kommunalabwasser/Gewässeraufsicht, zu den Belangen der Abwasserentsorgung und Niederschlagsversickerung

– Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Wasserrechtsamt, Bodenschutzbehörde, zu den Belangen des Schutzgutes Boden und der Altlasten

– Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, insbesondere zu den Belangen des Schutzgutes Boden, des  Artenschutzes, erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen und der Begrünung des Plangebietes.

Während der Auslegungsfrist können im Rathaus, Bauamt (Zimmer 25) Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können einer öffentlichen Bekanntmachung zufolge bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Bebauungsplan Antoniusquartier Entwurf. pdf (3,691 MB)

Öffentliche Bekanntmachung im Wortlaut (veröffentlicht am 11. Januar im Mitteilungsblatt der Gemeinde) (17,8 KB)

 

Quelle Text/Bild: Gemeinde Plankstadt

 

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=18644

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