Neues Bundesmeldegesetz

002 - RathausNeues Bundesmeldegesetz tritt  zum 1. November 2015 in Kraft

Mitwirkungspflicht des Vermieters wird wieder eingeführt – Formulare im Bürgerbüro erhältlich

(sts – 02.10.2015) Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, welches am 1. November 2015 in Kraft tritt, wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht.

Die Rechtsbefugnis für das Meldewesen liegt dann ausschließlich beim Bund. Durch die Zentralisierung sollen die Daten der Bürger noch besser geschützt, Verwaltungsabläufe vereinfacht und die Bürokratiekosten verringert werden.

Die wichtigste Änderung betrifft die Wiedereinführung der Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, bzw. Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und der Abmeldung bei einem Wegzug ins Ausland.

Ab 1.November 2015 muss bei einer Anmeldung im Bürgerbüro der Stadt Schwetzingen eine vom Wohnungsgeber, bzw. Wohnungseigentümer ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird (§19 Bundesmeldegesetz). Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht und reicht daher nicht aus.

Das Formular liegt ab sofort im Bürgerbüro aus. Ab Mitte Oktober wird es zudem im Internet auf www.schwetzingen.de, im Bereich Stadt & Bürger/Online-Dienste/Formulare/Meldewesen zum Download angeboten.

Weitere Änderungen durch die Einführung des Bundesmeldegesetzes können im Internet unter www.schwetzingen.de nachgelesen oder im Bürgerbüro der Stadt Schwetzingen erfragt werden.

 

 

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=13896

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