Nächste Termine zur Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
(sts – 06.11.2014) Das Generationenbüro bietet wieder für Schwetzinger Bürger die Möglichkeit, ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen. Die nächsten möglichen Termine – nur nach Voranmeldung im Generationenbüro – sind: Freitag, 14. November 2014 sowie Freitag, 12. Dezember 2014.
In einer Vorsorgevollmacht gibt die betroffene Person in gesunden Tagen für den Fall einer später eintretenden Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit (z. B. durch altersbedingten Abbau von geistigen Fähigkeiten) einer anderen Person die Vollmacht, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden.
Die Vorsorgevollmacht darf nicht mit einer Patientenverfügung verwechselt werden. Notwendig hierfür ist der ausgefüllte, nicht unterschriebene Vordruck einer Vorsorgevollmacht. Unterschrieben wird dann im Beisein des Beamten und die Unterschrift somit „Beglaubigt“.
Die Beglaubigung kostet 10.- EUR Gebühr. Voranmeldungen bitte unter der Telefonnummer: 06202 / 95067-93/-94. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung können Sie zu den Öffnungszeiten im Generationenbüro erhalten.
Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Denn oft geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, dann müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch gesetzlich nicht befugt. Auch sind sich viele nicht bewusst, dass schon ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht ratsam ist.
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