Mit Haustieren in den Urlaub – Kreisveterinäramt gibt aktuelle Tipps
Wer mit einem Haustier verreisen möchte, muss sich an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten. Das Veterinäramt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis gibt aktuelle Informationen und Tipps für die Reise.
Für Hunde, Katzen und Frettchen ist seit Juli 2004 bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) aber auch in sogenannte Drittländer ein europäischer Heimtierpass vorgeschrieben, den der niedergelassene Tierarzt ausstellt. Wie bei den bis dahin verwendeten Impfpässen, werden in dieses Dokument die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthält er Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Neu ist seit 2011 die Pflicht der eindeutigen Kennzeichnung des Tieres per Mikrochip, auf den der Pass ausgestellt ist. Die einst gängige Tätowierung der Tiere ist seit 2011 für Neukennzeichnungen innerhalb der EU nicht mehr zulässig, so das Veterinäramt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Die Chip-Kennzeichnung wird durch die Implantation eines etwa Reiskorn großen Transponders vorgenommen.
Zudem benötigen Tierbesitzer bei Reisen ins Ausland eine obligatorisch vorgeschriebene, aktuelle Tollwutimpfung, die als Wiederholungsimpfung bis zu drei Jahren gültig ist. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn ausgeführt worden sein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: In einigen europäischen Ländern genügt die einfache Art der Tollwut-Impfung nicht. Wer nach Schweden, Irland, Malta oder ins Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) reist, benötigt eine so genannte Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis. Diese Bestimmung darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und muss mindestens drei Monate vor Einreise erfolgen, so dass die Amtstierärzte des Veterinäramtes dazu raten, frühzeitig mit den Reisevorbereitungen zu beginnen.
Im Mittelmeerraum und in Mitteleuropa müssen Tierhalter mit Infektionen rechnen, die in Deutschland aufgrund des kälteren Klimas nur eine geringe Bedeutung haben. Hier weisen die Amtstierärzte auf einen nicht untypischen Befall mit Herzwürmern hin, die durch eine besondere Art der Stechmücke auf das Tier übertragen werden kann. Auch vor Zecken aus diesen Regionen gilt es, Vierbeiner zu schützen, denn sie können Babesiose – auch Hundemalaria – und Ehrlichiose – auch Zeckenfieber – übertragen. Die ebenfalls zu den sogenannten Mittelmeerkrankheiten zählende Leishmaniose wird durch Sandmücken übertragen. In allen drei Fällen wird die dringend zu einer Prophylaxe, in Form von speziellen Hundehalsbändern oder Ampullen zum Auftragen auf die Haut geraten. Aber auch hier gilt: Eine Prophylaxe schützt am sinnvollsten, wenn sie bereits einige Tage vor Abreise begonnen wird. Zusätzlich wird damit die weitere, zum Teil schon erfolgte Einschleppung dieser Infektionskrankheiten verhindert.
Im Fall von Reisen in sogenannte nicht gelistet Drittländer wie beispielsweise die Türkei und Serbien ist vor der Ausreise eine Untersuchung auf Tollwut-Antikörper-Bestimmung zum Nachweis der erfolgreich durchgeführten Tollwutimpfung notwendig. Ansonsten drohen umfangreiche Sanktionierung bei der Wiedereinreise, wie die Zurückweisung an der Grenzkontrollstelle, Quarantänisierung für eine Zeitraum von drei Monaten in ein hierfür zugelassenen Tierheim oder sogar im schlimmsten Fall die Tötung des betreffenden Tieres.
Ebenso weist das Kreisveterinäramt darauf hin, dass die erleichterten Bestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr nur bis zu einer maximalen Anzahl von fünf Tieren gelten und diese von ihrem Besitzer begleitet werden müssen.
Umfassende Informationen zu speziellen Einreisevorschriften für Tiere erhalten Sie bei Ihrer/m niedergelassenen/m Tierärztin/Tierarzt, das zuständige Veterinäramt oder auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de.
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