Mit dem Schwetzinger Familienpass gibt es zahlreiche Vergünstigungen

002 - Rathaus(stadt schwetzingen – 09.05.2014) Das Antragsformular kann im Internet heruntergeladen werden / Günstiger ins bellamar mit der Familiensaisonkarte

Der Schwetzinger Familienpass unterstützt kinderreiche Familien und Alleinerziehende mit zahlreichen Vergünstigungen, um bei finanziellen Problemen zu helfen und soziale Härtefälle abzufedern oder gar nicht erst entstehen zu lassen. In den Genuss der Leistungen kommen auch Empfänger von Hartz 4 und anderen Lohnersatzleistungen sowie Asylbewerber. Inhaber des Familienpasses können so zum Beispiel den Stadtbus sowie die Busverbindung in den Hirschacker kostenlos nutzen, in der Stadtbibliothek fällt für die die Ausleihe von elektronischen Medien  keine Gebühr an und auch die Teilnahme der Kinder am Ferienprogramm ist kostenlos möglich.

Beim Freizeitbad bellamar gibt es auch nach der aktuellen Anpassung der Preise eine Ermäßigung. Für die Familiensaisonkarte (gültig vom 1. Mai bis 15. September) zahlen Passinhaber nur 85 Euro (regulär 170  Euro) und können damit jetzt sowohl das Freibad als auch das neugestaltete Freizeitbad nutzen. Zusätzlich erhält jede berechtigte Familie in der Wintersaison (16. September bis 30. April)  einmalig eine 10er Mehrfachkarte für Kinder / Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren kostenlos ausgehändigt. Die Saisonkarten sind unter Vorlage des gültigen Schwetzinger Familienpasses sowie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses an der Schwimmbadkasse erhältlich.

Wer ist berechtigt einen Familienpass zu beantragen?

  •           Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, welche mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  •           Familien mit nur einem Elternteil, welche mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  •           Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind, mit mindestens 50% Schwerbehinderung.
  •           Empfänger von öffentlichen Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Beantragung des Schwetzinger Familienpasses erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1. Folgende Dinge sind bei der Beantragung vorzulegen:

  •           Aktueller Personalausweis/Reisepass
  •           Passfoto für jede beantragende Person ab sechs Jahren
  •           bei alleinstehenden Personen: Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen.

Der Familienpass ist ab Zeitpunkt der Ausstellung zwei Jahre gültig. Eine Verlängerung ist möglich, sofern die Berechtigungsgrundlagen weiter bestehen. Für Kinder unter 6 Jahren ist keine Antragsstellung erforderlich.

Das Antragsformular kann im Internet unter www.schwetzingen.de in der Rubrik „Stadt & Bürger, Bürgerbüro, Formulare“  heruntergeladen werden.

 

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=6447

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