Mehr direkte Demokratie in den Kommunen

MdL Manfred Kern und Klaus Triebskorn, Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion der Grünen Liste Brühl: Reform der Gemeindeordnung erweitert die Mitbestimmung der Bürger

Stuttgart/Brühl – Der Vorsitzende der Gemeinderatsfraktion der Grüne Liste Brühl, Klaus Triebskorn, begrüßt den Ausbau der direkten Demokratie auch auf kommunaler Ebene. „Wir unterstützen die beabsichtigten Änderungen in der Gemeindeordnung als wichtigen Schritt hin zu mehr Beteiligung und einer transparenteren und familienfreundlicheren Arbeit der kommunalen Gremien.

Von der Einmischung der Bürgerinnen und Bürger profitiert die Politik. Dies fördert den Anreiz, sich aktiv einzubringen und mit zu entschieden“, istTriebskorn überzeugt. „Für uns, die Grüne Liste Brühl, bedeutet das die Chance, dass unser bisheriger Einsatz für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung endlich zum Erfolg führen kann“.

Möglich wird dies durch umfangreiche Änderungen der Gemeindeordnung, die der Landtag diese Woche in erster Lesung beraten hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Danach sind Bürgerbegehren und -entscheide künftig auch zu Fragen der Stadtplanung, also zu Bebauungsplänen zulässig. Diese treffen Festlegungen etwa zur Nutzung bestimmter Flächen und machen Vorgaben für Lage und Größe von Gebäuden. Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben, ist eine Mitbestimmung der Bürger bei der Einleitung des Bauleitplanverfahrens möglich – die Frist endet nach drei Monaten „Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen über die Bauplanung und der Stadtentwicklung zu treffen“, erklärt der SchwetzingerLandtagsabgeordnete der Grünen, Manfred Kern.

Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen. „Das ist ein großer Fortschritt, denn gerade diese Fragen treiben die Menschen besonders um – wie entwickeln wir die Struktur unseres Gemeinwesens weiter, was wollen wir entwickeln, was wollen wir besonders schützen?“

Baden-Württemberg schließt damit in Sachen Bürgerbeteiligung auf, so Kern. In Bayern können die Bürgerinnen und Bürger seit langem über Bauleitplanverfahren abstimmen – mit positiven Erfahrungen. Zugleich sinken durch die grün-rote Reform die Hürden für Bürgerbegehren. In naher Zukunft müssen dafür nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben.

Um ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats einzuleiten, wird die Frist zur Sammlung von Unterschriften von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt. „Damit bestimmen die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit, welche Themen auf die politische Agenda kommen.

Der Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Verwaltung und Gemeinderat wird intensiver werden“, ist Manfred Kern überzeugt.Auch die Hürden für Bürgerentscheide werden gesenkt: Das Zustimmungsquorum wird von bisher 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt.

Die neuen Regelungen machen zudem die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter. „Die Fraktionen im Gemeinderat erhalten das Recht, sich im Amtsblatt zu äußern und Vorberatungen können auch öffentlich sein. Beides war bisher in Brühl nicht möglich“ ,freut sich Triebskorn.

Auch der Jugendgemeinderat wird aufgewertet. Die Jugendlichen erhalten verbindlich ein Rede-, Vorschlags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat.

 

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