Mehr direkte Demokratie in den Kommunen
MdL Manfred Kern und Sigrid Schüller, Vorsitzende der Gemeinderatsfraktion Grüne Liste Plankstadt (GLP): Reform der Gemeindeordnung erweitert die Mitbestimmung der Bürger
Stuttgart/Plankstadt – Die Vorsitzende der Gemeinderatsfraktion der Grüne Liste Plankstadt, Sigrid Schüller, begrüßt den Ausbau der direkten Demokratie auch auf kommunaler Ebene.
„Bürgerinnen und Bürger bekommen die Möglichkeit mit zu entscheiden und sich aktiv einzubringen. Mehr Transparenz – mehr Demokratie“, freut sich Sigrid Schüller. Möglich wird dies durch umfangreiche Änderungen der Gemeindeordnung, die der Landtag diese Woche in erster Lesung beraten hat. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Danach sind Bürgerbegehren und -entscheide künftig auch zu Fragen der Stadtplanung, also zu Bebauungsplänen zulässig. Diese treffen Festlegungen etwa zur Nutzung bestimmter Flächen und machen Vorgaben für Lage und Größe von Gebäuden.
Um den Kommunen Planungssicherheit zu geben, ist eine Mitbestimmung der Bürger bei der Einleitung des Bauleitplanverfahrens möglich – die Frist endet nach drei Monaten „Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, Grundsatzentscheidungen über die Bauplanung und der Stadtentwicklung zu treffen“, erklärt der SchwetzingerLandtagsabgeordnete der Grünen, Manfred Kern.
Bisher war dieser Bereich von Bürgerbegehren ausgeschlossen. „Das ist ein großer Fortschritt, denn gerade diese Fragen treiben die Menschen besonders um – wie entwickeln wir die Struktur unseres Gemeinwesens weiter, was wollen wir entwickeln, was wollen wir besonders schützen?“
Baden-Württemberg schließt damit in Sachen Bürgerbeteiligung auf, so Kern. In Bayern können die Bürgerinnen und Bürger seit langem über Bauleitplanverfahren abstimmen – mit positiven Erfahrungen. Zugleich sinken durch die grün-rote Reform die Hürden für Bürgerbegehren.
In naher Zukunft müssen dafür nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Um ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats einzuleiten, wird die Frist zur Sammlung von Unterschriften von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt.
„Damit bestimmen die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit, welche Themen auf die politische Agenda kommen. Der Austausch zwischen Stadtgesellschaft, Verwaltung und Gemeinderat wird intensiver werden“, ist Manfred Kern überzeugt.
Auch die Hürden für Bürgerentscheide werden gesenkt: Das Zustimmungsquorum wird von bisher 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt.
Die neuen Regelungen machen zudem die Arbeit kommunaler Gremien durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter. „Besonders freut uns, dass die Rechte gerade kleiner Fraktionen im Gemeinderat erweitert wurden.
Wichtig finden wir auch die Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzungen. Dies verbessert die Vereinbarkeit des Mandats mit dem Familienleben und kann das Durchschnittsalter in den kommunalen Gremien senken“, sagt SiridSchüller.
Auch der Jugendgemeinderat wird aufgewertet. Die Jugendlichen erhalten verbindlich ein Rede-, Vorschlags- und Anhörungsrecht im Gemeinderat.
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