Mautregeln in Urlaubsländern
(fu – 18.5.23) Auf in den Urlaub. In Bayern und Baden-Württemberg und damit auch in Schwetzingen ist der Frühling angekommen. Das bedeutet, der Sommer lässt auch nicht mehr lange auf sich warten. Viele deutsche Urlauber entscheiden sich für die Fahrt mit dem eigenen Auto in den Urlaub.
Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass in den beliebten Urlaubszielen, wie den Nachbarländern Österreich, Frankreich, der Schweiz, aber auch Italien Mautregeln existieren. Neben den Einreisebestimmungen sollten Sie die dortigen Besonderheiten bezüglich der Maut kennen.
Je nach Land unterscheiden sich Mautregeln und Vignetten-Vorschriften. Die Webseite Mautgebuhren hat einen Überblick zusammengestellt:
Mautgebühren
Die Mautgebühren waren einst ein reiner Wegzoll, der in Europa weit verbreitet war. Als die offiziellen Mautregeln und -gesetze eingeführt wurden, war das Ziel den Nutzern Vorteile zu verschaffen. Die Gebühren wurden nun als Finanzierung für neue Straßenprojekte und den Erhalt der Straßen verwendet.
In den europäischen Staaten haben sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Mautsysteme entwickelt. Gemeinsam haben alle Systeme, dass sie seit dem Bestehen der Europäischen Union mit dem EU-Recht vereinbar sein müssen. Beispielsweise dürfen keine verschiedenen Gebühren abhängig von der Staatsangehörigkeit des Fahrers erhoben werden.
Österreich
Im Alpenland Österreich gilt auf den Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignettenpflicht für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Der sogenannte „Pickerl“ muss noch vor der Auffahrt auf die Straßen erworben werden.
In Österreich gibt es noch die klassische Variante zum Kleben für die Windschutzscheibe, aber inzwischen ebenso die digitale Ausführung. Die Vignetten sind für eine Gültigkeitsdauer für zehn Tage, zwei Monate oder ein ganzes Jahr zu erwerben.
Auf einigen Strecken gibt es Ausnahmen und Besonderheiten bei der Gültigkeit der österreichischen Vignette. Für Tunnel, wie zum Beispiel den Karawanken- und Arlbergtunnel und Bergpässe ist die Vignette nicht gültig und es muss eine Sondermautgebühr entrichtet werden.
Schweiz
Im weiteren Alpenparadies der Schweiz gilt ebenfalls die Vignettenpflicht. Ob ein Motorrad, ein Auto oder ein Wohnwagen bis 3,5 Tonnen benötigt eine Jahresvignette. Die schweizerische Vignette benötigen Sie auch, wenn Sie nur auf der Durchreise nach Italien oder Österreich sind.
Seit diesem Jahr gibt es auch in der Schweiz die digitale Vignette online zu kaufen. Damit wurde das Angebot wie in Österreich lediglich erweitert, um es für Reisende und Pendler angenehmer zu machen und die Reisevorbereitung zu vereinfachen.
Auch in der Schweiz müssen auf einigen Strecken für die Benutzung von Tunneln, Alpenpässen oder Autoverladungen Sondergebühren bezahlt werden. Diese Strecken befinden sich innerhalb der Schweiz oder führen nach Italien.
Italien
In Italien wird auf allen Autobahnen eine streckengebundene Maut erhoben. Beim Verlassen oder beim Wechsel der Straße muss an einer Mautstation bezahlt werden. Die Zahlung kann in bar oder mit einer Debit-/ Kreditkarte durchgeführt werden.
Die Mautgebühr wird nicht auf allen Strecken gleich erhoben. Entweder werden die Gebühren in einem geschlossenen oder offenen System verlangt. Auf den Autobahnen A36, A59 und A60 existiert außerdem ein rein elektronisches „Free Flow“-System, bei dem keine direkte Bezahlung an den Mautstationen möglich ist.
Frankreich
Zuletzt das romantische Frankreich, wo die Autobahnen ebenfalls mautpflichtig sind. Grundsätzlich wird vor dem Befahren der mautpflichtigen Straßen ein Ticket gezogen, das beim Verlassen bezahlt wird. Doch kann es auch vorkommen, dass die Mautgebühr vorab bezahlt werden muss.
Neben den mautpflichtigen Straßen gibt es auch Ausnahmen, die nicht gebührenpflichtig sind, auf Teilen der Stadtautobahnen und -umfahrungen in Paris, Bordeaux, Lyon, Marseille und Toulouse und Zubringerstraßen. Diese gebührenfreien Straßen, auch Départementstrecken genannt, sind durch ein weißes Straßenschild gekennzeichnet.
Für die Nutzung von Tunneln und Brücken müssen Sondermautgebühren entrichtet werden. In Großstädten wie Paris wird außerdem eine City-Maut erhoben. Hier dürfen nur Fahrzeuge mit einer kostenpflichtigen Umweltplakette einfahren.
Spanien
Auch in Spanien wird ähnlich wie in Italien zum Teil eine streckengebundene Maut verlangt. Dies gilt für private Autobahnen (Autopistas), auf Schnellstraßen werden bislang keine Mautgebühren verlangt.
Generell werden in Spanien die Mautgebühren beim Verlassen der Autopista (AP) an einem Schalter gezahlt, entweder durch eine Person oder einen Automaten. Die Zahlung kann in bar und via Debit-/ Kreditkarte getätigt werden, EC-Karten hingegen werden nicht akzeptiert.
In den meisten großen Städten Spaniens gibt es mautfreie Stadtautobahnen und Umgehungsstraßen. Die Höhe der Maut hängt von der Tageszeit, Woche und Feiertagen ab und kann somit variieren.
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