Impfen macht auch jetzt noch Sinn
Gesundheitsamt erinnert an Grippeimpfung
Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für den Stadtkreis Heidelberg zuständig ist, macht darauf aufmerksam, dass die jährliche Grippewellen begonnen hat und empfiehlt bisher nicht geimpften Personen, sich jetzt kurzfristig noch impfen zu lassen.
Derzeit steigt die Zahl der Erkrankungen in Baden-Württemberg und in benachbarten Regionen und Ländern wie Frankreich oder der Schweiz deutlich an, auch im Rhein-Neckar-Kreis gibt es mehrere Erkrankungsfälle. Influenzaviren können sowohl direkt über Tröpfcheninfektion beim Niesen oder Husten, als auch indirekt über Gegenstände – zum Beispiel Türgriffe übertragen werden.
Sie bereiten sich da besonders leicht aus, wo sich viele Menschen versammeln, beispielsweise in Verkehrsmitteln, in Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen und in größeren Arbeitsstätten oder Kaufhäusern, aber auch bei Veranstaltungen, wie sie gerade in der bevorstehenden Faschingszeit häufig vorkommen. Bei den jährlich in unterschiedlicher Intensität auftretenden Grippewellen wird meist ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung infiziert, so dass es zu vielen Erkrankungen kommt, die zum Teil schwer verlaufen können.
„Impfen macht auch jetzt noch Sinn“, weiß Dr. Anne Kühn, Ärztin im Gesundheitsamt. „Gerade Menschen mit erhöhtem Risiko, wie Ältere, chronisch Kranke und Schwangere sowie Personen in der Krankenversorgung und Pflege oder mit starkem Publikumsverkehr sollten daher – soweit noch nicht erfolgt – die Impfung jetzt noch in Betracht ziehen“, rät die Amtsärztin.
Die Grippeschutzimpfung ist in Baden-Württemberg ohne Einschränkungen öffentlich empfohlen. Nach der Impfung benötigt der menschliche Körper zirka 10 bis 14 Tage, um einen Schutz gegen die Influenzaviren aufzubauen. Der Impfstoff ist im Allgemeinen gut verträglich. Die Impfung wird durch die Krankenkassen übernommen. Fragen rund um die Grippeimpfung beantworten die Hausärzte in der Region oder die Experten des Gesundheitsamtes unter Tel. 06221 522-1827.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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