Gestaltungssatzung hat sich bewährt
„Gestaltungssatzung Innenstadt hat sich nach Einschätzung der Anwohner/innen bewährt
Teilnehmer zogen ein durchweg positives Fazit beim 2. Workshop zur Änderung der Gestaltungssatzung
(sts – 02.06.2016) Trotz sonnigen Frühlingswetters fanden sich Hausbesitzer und Grundstückseigentümer im Palais Hirsch zum zweiten von der Stadt organisierten Workshop ein, um über die geplante Anpassung der Gestaltungssatzung zu diskutieren.
Moderiert wurde der Workshop von Stadtbaumeister Mathias Welle und von Frau Fink vom Büro GERHARDT.stadtplaner.architekten. aus Karlsruhe. In einer kurzen Einführung beider Moderatoren wurden anhand von Vorher-Nachher Beispielen, die bei den Teilnehmern einen positiv nachhaltigen Eindruck hinterließen, der Sinn und Nutzen der aktuellen Gestaltungssatzung aufgezeigt.
Im Anschluss ging es in einen munteren Austausch der Teilnehmer/innen. Einigkeit herrschte darüber, dass sich die Gestaltungssatzung grundsätzlich bewährt habe und sich positiv auf das Stadtbild auswirke. Änderungen an der Satzung sollten eher im Sinne von weiteren, stringenten Regelungen vorgenommen werden, wie zum Beispiel keine Erhöhung der Bebauungsdichte und –höhe, um das typische Schwetzinger Stadtbild nicht zu gefährden und keine weitere Erhöhung des Parkdrucks zu riskieren.
Der bisher eingeschlagene Weg der Satzung solle grundsätzlich beibehalten werden. Ganz wichtig war den Teilnehmern auch eine bessere Aufklärung über die Existenz und den Inhalt der Gestaltungssatzung und eine striktere Kontrolle der Einhaltung, um unerwünschte Fassadengestaltungen wie jüngst bei einem Neubau in der Karlsruher Straße von vornherein auszuschließen.
Als weitere Punkte wurde die raumgreifende Bestuhlung sowie die Vielzahl der Werbeaufsteller in der Fußgängerzone bemängelt, die Grund für eine schlechte Erreichbarkeit der Geschäfte und Wohnungen seien und als Bummelhindernisse gesehen würden. Werbeanlagen sollten statt größer und bunter, qualitätsvoller und damit attraktiver werden.
Ein praktischer Hinweis aus der Bürgerschaft betraf den Farbfächer, der Grundlage für die Fabrikats-unabhängige Farbbeschreibung der Satzung ist. Um bei der Farbauswahl einen Fehlgriff zu verhindern, sollte man sich Farbfächer gegen eine Gebühr ausleihen können.
Einhaltung der Satzung bringt an vielen Stellen sichtbare Verbesserungen
Workshop-Teilnehmer berichteten, dass sie durch Kenntnis und Einhaltung der Gestaltungssatzung bei privaten Bau- und Sanierungsmaßnahmen wesentlich ansprechendere optische Lösungen an ihren Anwesen erzielt hätten.
So zum Beispiel bei der Wahl von Materialien bei Fassaden, Fenstern und Hoftoren, welche mit den vorgegebenen Materialien wesentlich edler aussähen, als ohne diese Vorgaben. Einige Detailregelungen der Satzung sehen die Eigentümer jedoch als zu eng an. So wurde zum Beispiel über Vorgaben zu Fensterteilungen und deren Größe diskutiert und dass diese Festsetzungen einer Prüfung unterzogen werden sollten.
‚Große‘ öffentliche Bauprojekte sollen sich genauso an die Satzung halten wie private Bauvorhaben
Die Gestaltungssatzung müsse für alle gleich Geltung haben, nicht nur für private Bauherren sondern auch für die „großen“ Bauvorhaben. Diesem Unmut machten die Teilnehmer Luft und nannten beispielhaft den Sparkassenneubau.
Die engagierten Vorschläge der Teilnehmer/innen werden nun intern geprüft und fließen, soweit sinnvoll, in die Satzungsänderung ein, mit dem gemeinsamen Ziel die Innenstadt noch attraktiver für Anwohner/innen und Besucher/innen zu machen. Das sicherte Stadtbaumeister Mathias Welle zum Abschluss des Workshops zu.
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