Gemeinderatssitzung – Das Grundbuchamt wird zur Grundbucheinsichtsstelle umgewandelt
Das Grundbuchamt wird zur Grundbucheinsichtsstelle umgewandelt
(stadt schwetzingen 09.05.2014) Recht einig waren sich die Räte am Donnerstagabend über die Neufassung der Hauptsatzung. Mit nur einer Enthaltung wurde die Änderung beschlossen. Die Hauptsatzung regelt unter anderem die Aufgabenabgrenzung zwischen dem Gemeinderat, den Ausschüssen und dem Oberbürgermeister. Im Oktober letzten Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen, auf den bisherigen Umweltausschuss zu verzichten und einen beratenden Kulturausschuss zu schaffen. Dieser Beschluss wird nun mit der Neufassung der Hauptsatzung umgesetzt. Darüber hinaus wurden auch die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses sowie des Oberbürgermeisters geringfügig erweitert. Die Neufassung der Hauptsatzung mit allen Änderungen ist auch im Ratsinformationssystem auf der Internetseite www.schwetzingen.de abrufbar.
Grundbuchamt wird ab 9. Dezember zur Grundbucheinsichtsstelle
Das Grundbuchamt der Stadt Schwetzingen wird in seiner bisherigen Form zum Dezember 2014 aufgehoben und künftig im Verbund mit Oftersheim und Plankstadt als kommunale Grundbucheinsichtsstelle mit Sitz in Schwetzingen weiter geführt. Die Grundbucheinsichtsstelle wird organisatorisch ans Bürgerbüro angegliedert und wird so auch die gleichen Öffnungszeiten wie das Bürgerbüro anbieten. Das Angebot wird zunächst auf drei Jahre befristet eingerichtet. Abhängig von der Akzeptanz und Nachfrage durch die Bürger/innen wird es die Grundbucheinsichtsstelle danach weiterhin geben.
Quer über alle Fraktionen wurde die Einrichtung der Grundbucheinsichtsstelle als sinnvollen und bürgerfreundlichen Service für die Bürger/innen Schwetzingens und der beiden Nachbargemeinden begrüßt. Somit seien zumindest die wesentlichen Leistungen noch vor Ort zu erhalten. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und personellen Maßnahmen dafür zu treffen. Vorausgegangen war ein Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens, das im Juli 2010 vom baden-württembergischen Landtag beschlossen worden war. Bis Ende 2017 werden demnach das Grundbuchwesen neugeordnet und landesweit dreizehn zentrale Grundbuchämter gebildet. Für Schwetzingen wird künftig das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim zuständig sein.
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