Entwicklungs-Programm Ländlicher Raum 2015

616 - RNK LogoAb sofort können beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Anträge für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) gestellt werden. Mit dem ELR fördert das Land Baden-Württemberg die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen. Die Förderung richtet sich an Betriebe, Kommunen und Privatpersonen. Es gibt finanzielle Hilfen bei der Gebäudesanierung und –umnutzung im Ortskernbereich, bei der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Ausbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten.

Aktuell hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) das Jahresprogramm 2015 für die ELR-Förderung ausgeschrieben. Aus diesem sind die Fördervoraussetzungen und das Verfahren ersichtlich. Unabhängig vom Antragsteller müssen die Anträge zwingend über die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis eingereicht werden. Diese reichen die Anträge an das Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis weiter. Spätestens am 24. Oktober 2014 müssen die Anträge dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorliegen. Das MLR weist darauf hin, dass die Unterlagen gleich zu Beginn vollständig einzureichen sind. Eine nachträgliche Bezuschussung von bereits begonnenen Vorhaben ist nicht möglich.

Weitere Infos gibt es bei den Bürgermeisterämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder bei Barbara Schäuble, Amt für Nahverkehr und Wirtschaftsförderung, E-Mail: [email protected].

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=8455

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