Bundesweiter Rauchmeldertag am Freitag, den 13. Juni – Übergangsfrist zum Einbau von Rauchwarnmeldern endet am 31.12.2014
(ma – 11.06.2014) Die Feuerwehr Schwetzingen nimmt den Rauchmeldertag am Freitag, den 13. Juni zum Anlass, um über die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in bestehenden Wohnungen und Wohnhäusern zu erinnern.
„Rauchwarnmelder sind im Brandfall wahre Lebensretter, denn sie warnen rechtzeitig, bevor insbesondere schlafende Menschen durch Rauchgas möglicherweise ohnmächtig werden und dadurch eine Selbstrettung verhindert wird“, sagten Innenminister Gall und Staatssekretärin Splett am Montag, 2. Juni 2014, in Stuttgart. Mit der Festschreibung der Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauordnung Baden-Württemberg sei ein wichtiger Schritt gelungen zu mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem werde die Brandentdeckungszeit verkürzt, was wiederum das Absetzen eines frühzeitigen Notrufs über die 112 ermögliche.
Jedes Jahr kämen in Baden-Württemberg immer noch etwa 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben. Die meisten von ihnen würden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht. „Als aktiver Feuerwehrmann weiß ich, dass die Opfer in der Regel durch Rauchgase geschädigt werden. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verdanken ihre Rettung im Brandfall einem Rauchwarnmelder“, ergänzte Reinhold Gall.
Die Landesbauordnung fordert Rauchwarnmelder für Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und innerhalb der Wohneinheit in den Rettungswegen zu diesen Räumen. „Rauchwarnmelder übernehmen die Wache, denn schlafende Menschen sind nicht in der Lage, Brandrauch rechtzeitig wahrzunehmen“, so Gisela Splett. Brände in Privathaushalten führten häufig zu persönlichen Tragödien. Bereits wenige Atemzüge des giftigen Brandrauchs könnten zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod führen. Durch das laute Signal des Rauchwarnmelders werden Personen zuverlässig auf die drohende Gefahr infolge eines Brandes aufmerksam gemacht und sichern sich so den nötigen Vorsprung, um in Sicherheit zu gelangen sowie die Feuerwehr zu alarmieren.
Als Mindestanforderung müssen Rauchwarnmelder der technischen Regel DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Es dürfen in Deutschland nur Produkte in den Handel kommen, die diese Anforderungen erfüllen.
Auch die Feuerwehr Schwetzingen konnte in den letzen Jahren bei Brandeinsätzen positive Erfahrungen mit bereits montierten Rauchmeldern in Gebäuden in der Form machen, dass Brände rechtzeitig entdeckt und somit Sachschäden gering gehalten werden bzw. Personenschäden vermieden werden konnten. Andererseits hatte man in der Vergangenheit auch schon mit Bränden zu tun, bei denen ein Rauchmelder ein Leben hätte retten bzw. hoher Sachschaden hätte vermieden werden können.
So ist man seitens der Feuerwehr auch im Bereich der Brandschutzerziehung bzw. Brandschutzaufklärung bei vielerlei Zielgruppen in der Stadt tätig.
Weitere Informationen zum bundesweiten Aktionstag gibt es im Internet
unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
Antworten auf weitere Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht unter:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planenbauen/baurecht/bauordnungsrecht/faq-rauchwarnmelder/
Auskünfte zum Thema Brandschutz und Rauchmelder bietet natürlich auch die Freiwillige Feuerwehr Schwetzingen.
Fotoquelle http://www.feuerwehr-schwetzingen.de/technik/wache/wache.php?link=wache_01.htm
Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=7268