Brühl: Sanierungsgebiet „Hauptstraße II“
Beginn der Maßnahmen
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hauptstraße II“ der Gemeinde Brühl wird im Rahmen des Landessanierungsprogramms vom Land Baden-Württemberg gefördert.
Damit kann an bisherige Sanierungserfolge in Brühl und Rohrhof (Hauptstraße und Hofplatz) angeknüpft werden.
Neben der Bezuschussung öffentlicher Vorhaben im Sanierungsgebiet (Gestaltung der Neugasse sowie des Kreuzungsbereiches an der Adolf-Bensinger-Straße und des Kirchenvorplatzes) zielt das Landessanierungsprogramm auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden.
So können mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Gemeinde Brühl Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben.
Nachdem der Gemeinderat der Gemeinde Brühl in der Sitzung vom 14.12.2015 die Sanierungssatzung beschlossen sowie die Förderrichtlinien erlassen hat, können jetzt Anträge auf Förderung gestellt werden und es kann nach Abschluss einer entsprechenden Sanierungsvereinbarung mit den privaten Maßnahmen begonnen werden.
Das Gelingen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme hängt entscheidend von der Mitwirkung der Bürger im Sanierungsgebiet ab. Über die Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freut sich die Gemeinde Brühl.
Weitere Information wird es bei einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Brühl im Frühjahr 2016 geben. Ansprechpartner bei der Gemeinde Brühl ist Holger Koger (06202/2003-81).
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