Babypause auch im Landtag möglich
Letzte Woche wurde im Landtag Baden-Württemberg beschlossen, dass Abgeordnete künftig eine Auszeit zur Kindererziehung nehmen können. „Das ist bisher einzigartig in
Deutschland und sollte Vorreiter sein“, begrüßt MdL Rosa Grünstein. Abgeordnete gelten nicht als klassische Arbeitnehmer.
Sie sind in Ausübung ihres Mandats weitgehend frei, können dieses aber nicht zeitweise oder gar ganz ruhen lassen. Deshalb änderte der Stuttgarter Landtag seine Geschäftsordnung, damit sich die Mandatsträger für längstens sechs Monate beurlauben lassen können, wenn sie die Babypause in Anspruch nehmen wollen.
Die Änderung geht auf die Initiative der SPD-Abgeordneten Anneke Graner zurück, die 2013 als frisch gebackene Mutter in den Landtag nachgerückt war. Sie suchte einen Weg, Familie und Mandat unter einen Hut zu bringen.
Das sogenannte „pairing“ soll das ermöglichen. Wenn bei einer Abstimmung jemand aufgrund der Auszeit fehlt, verzichtet die Gegenseite auf eine Stimmabgabe, damit das Gleichgewicht erhalten bleibt. „Das ist ein großer Schritt für das Parlament in Richtung der jüngeren Generation. Dadurch können mehr junge Mütter und Väter für die Arbeit im Landtag begeistert werden, die uns bei unserer derzeitigen Altersstruktur sicherlich bereichern“, so die SPDAbgeordnete Grünstein abschließend.
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