KE: Veröffentlichung von Jubiläen
Im Jahr 2018 stehen 6 eiserne, 25 diamantene und 44 goldene Hochzeiten an
Seit vielen Jahren ist es üblich, Geburtstage älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Ehejubilare im Amtsblatt der Gemeinde und in den Tageszeitungen zu veröffentlichen. Die Gemeinde beabsichtigt, die nach dem Bundesmeldegesetz zulässigen Angaben von Geburts- und Ehejubiläen an die Medien weiterzugeben. Veröffentlicht werden dürfen die Namen, akademische Grade, Datum und Art des Jubiläums.
Eine Veröffentlichung unterbleibt, wenn dies von den Geburtstagskindern oder Jubilaren der Gemeindeverwaltung mitgeteilt wird. Die Pressesperre für Geburtstage erfolgt im Meldeamt, Zimmer 121/122, Tel. 606337 oder 606338, die Pressesperre für Ehejubiläen im Sekretariat des Bürgermeisters, Zimmer 214, Tel. 606149. Ein bereits in den vergangenen Jahren geäußerter Wunsch auf Nichtveröffentlichung wird ohne weiteres im kommenden Jahr berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf das Bundesmeldegesetz hin, das am 1. November 2015 in Kraft getreten ist. Demnach werden die Geburtstage ab dem 75. Lebensjahr und jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. jeder folgende Geburtstag veröffentlicht. Ehejubiläen werden ab dem 50. und jedem weiteren Jubiläum bekannt gegeben.
Zum 90. Geburtstag und zu allen Ehejubiläen gibt es neben der Ehrung durch die Gemeinde auch eine Ehrung durch das Land Baden-Württemberg. Die Ehrengaben beantragt die Verwaltung bereits einige Wochen vor dem Jubiläum. Aus Heiratsbuch und Meldeunterlagen werden die Daten entnommen. Die Ehepaare werden angeschrieben und gleichzeitig das Datum des Jubiläums mitgeteilt. Bitte vergleichen Sie diese Mitteilung auf ihre Richtigkeit. Bei Abweichungen setzen Sie sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Jahre 2018 ein Ehejubiläum feiern und von uns nicht angeschrieben worden sind. Solche Fälle sind denkbar, wenn Bürger hier zugezogen sind und bei der polizeilichen Anmeldung keine Urkunden vorgelegt wurden.
Quelle: Gemeinde Ketsch
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