Landtagswahl: Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Landtagswahl am Sonntag, 13. März Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet

43F-RNK-WappenDer Wahlkampf für die Landtagswahl befindet sich auf der Zielgeraden: Am Sonntag, 13. März 2016 wird der neue Landtag für Baden-Württemberg gewählt.

Das Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist für die Organisation der Landtagswahl in den Wahlkreisen 37 – Wiesloch, 39 – Weinheim, 40 – Schwetzingen und 41 – Sinsheim zuständig und gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Wahl: Wählen von 8 bis 18 Uhr Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wo sich das jeweilige Wahllokal befindet, steht auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben, das allen Wahlberechtigten im Februar zugeschickt wurde. Wählen ab 18 Jahren In den vier Wahlkreisen im Rhein-Neckar-Kreis können rund 395.000 Frauen und Männer über die Zusammensetzung des neuen Landtags mitentscheiden.

Das Wahlalter für die Landtagswahl liegt bei 18 Jahren. Nur bei der Kommunalwahl und bei Bürgermeisterwahlen dürfen junge Menschen in Baden-Württemberg schon ab 16 Jahren wählen.

Vier Wahlkreise und eine Stimme Auf dem Stimmzettel der Wahlkreise 39 – Weinheim, 40 – Schwetzingen und 41 – Sinsheim stehen die Namen von zehn Bewerberinnen und Bewerbern und die Partei, für die sie antreten.

Der Stimmzettel des Wahlkreises 37 – Wiesloch weist neun Bewerberinnen und Bewerber aus. Jeder Wahlberechtigte hat – anders als bei der Bundestagswahl oder bei der Kommunalwahl – eine Stimme. Er muss dazu den Namen bzw. die Partei seiner Wahl ankreuzen. Warum hat der Stimmzettel rechts oben ein Loch?

Der weiße Stimmzettel im DIN-A-4-Format wird erst im Wahllokal ausgehändigt. Bei der Briefwahl liegt er den Briefwahlunterlagen bei. Die obere rechte Ecke des Stimmzettels ist übrigens gelocht: Dies hilft Menschen mit einer Sehbehinderung, sie können damit eine spezielle Schablone anlegen und den Stimmzettel ohne fremde Hilfe ausfüllen.

Briefwahlunterlagen gibt’s im Rathaus Wer am Wahltag verhindert ist oder sonst Briefwahl nutzen möchte, erhält die Wahlunterlagen bei seiner Stadt bzw. Gemeinde.

Die Auszählung am Wahlabend ist öffentlich Die Stimmzettel werden am Sonntagabend unmittelbar nach Schließung der Wahllokale von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Städten und Gemeinden ausgezählt.

Die Auszählung ist öffentlich. Die 54 Städte und Gemeinden melden ihr Gesamtergebnis an die Wahlzentrale im Landratsamt. Dort wird ebenfalls noch am Wahlabend das vorläufige Endergebnis für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis ermittelt.

Landratsamt stellt Wahlergebnisse ins Internet Sowohl die Ergebnisse aus den 54 Städten und Gemeinden als auch das vorläufige Endergebnis für den Rhein-Neckar-Kreis werden am Sonntagabend auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de veröffentlicht.

Mit dem vorläufigen Endergebnis wird zwischen 21 und 22 Uhr gerechnet.

Quelle: Landratsamt RNK

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=15063

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