Beglaubigungstermine
Beglaubigungstermine im Juni und Oktober im Generationenbüro
(sts – 08.06.2015 ) Um eine Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine erneute Beglaubigungssprechstunde an. Die nächsten Möglichkeiten für Schwetzinger Bürger ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, sind am 19. Juni und am 16. Oktober 2015 zwischen 8.45 und 12.00 Uhr.
Bitte beachten: Die Vollmacht darf nicht unterschrieben sein, die Unterschrift wird im Beisein des Beamten geleistet. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im jeweiligen Ort zu wenden.
Um eine verbindliche Anmeldung über das Generationenbüro, Schlossplatz 4 in Schwetzingen unter Tel: 06202/95067-93/ -94 wird gebeten.
Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung können Sie zu den Öffnungszeiten im Generationenbüro erhalten.
Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist, sollte eigentlich jedem klar sein. Denn oft geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, dann müssen andere diese Verantwortung übernehmen.
Selbst nahe Angehörige sind hierzu jedoch gesetzlich nicht befugt. Auch sind sich viele nicht bewusst, dass schon ab dem 18. Lebensjahr eine Vorsorgevollmacht ratsam ist.
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