Verkehrsführung im Innenstadtbereich

002 - RathausNach Beschwerden von Anwohnern: Stadt und Polizei überprüfen die Einhaltung neuer Verkehrsregelungen

(sts – 12.11.2014) Im Juli 2014 wurde die Verkehrsführung im Bereich Luisenstraße, Schulstraße und Hildastraße neu geregelt (die so genannte „Stuhllösung“, bei der alle Straßen zu Einbahnstraßen wurden). In letzter Zeit häufen sich jedoch die Beschwerden von Anwohner/innen, dass Verkehrsteilnehmer/innen die entsprechende Beschilderung nicht beachten und oftmals entgegen der Einbahnstraße einfahren würden.

Dies nahmen das Ordnungsamt und das Polizeirevier Schwetzingen zum Anlass, im Rahmen einer geplanten Aktion am heutigen Mittwoch, 12. November 2014, diesen Bereich zwei Stunden lang „unter die Lupe“  zu nehmen. Dabei wurden die entgegen der Einbahnstraße in die Schulstraße einfahrenden Fahrzeughalter durch die Polizei ermahnt.

Zudem wurden bei dieser Kontrolle sieben Fahrzeugführer beanstandet, die ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Die Polizei behält sich daher in diesem Bereich weitere Stichprobenkontrollen zu verschiedenen Uhrzeiten vor.

Zudem weist die Stadtverwaltung nochmals auf die erfolgte beidseitige Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der Lindenstraße hin (siehe Foto). Fahrradfahrer müssen den neuen Fahrradschutzstreifen benutzen. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr, die den Gehweg nutzen müssen und Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren, die den Gehweg nutzen dürfen.

Hintergrund waren auch hier Anwohnerbeschwerden. Auch in diesem Bereich wird seitens des Ordnungsamtes in den kommenden Wochen verstärkt auf die Einhaltung der neuen Regelungen geachtet.

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=10625

Kommentare sind geschlossen

Werbung / Anzeigen

bothe 300x120

Foto Gallerie

Schnellkontakt: 0176/99042282

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen