Am 7. Mai im Landratsamt: Einführungs-Veranstaltung für Tageseltern

Kindertagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Sie kann aber auch im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden. Wer Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt grundsätzlich die Erlaubnis des Jugendamtes zur Kindertagespflege.
Tageseltern sollen die Fähigkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der ihnen anvertrauten Tageskinder einzugehen und sie altersentsprechend zu fördern. Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und dem Jugendamt auszeichnen sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Eine weitere Voraussetzung für die Tätigkeit und die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung.
Die Einführungsveranstaltung findet am 07.05.2014 von 9:30 bis 11:00 Uhr im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38 – 40 in Heidelberg, Großer Sitzungssaal (5. OG) statt. Die Teilnahme ist kostenlos; eine Anmeldung nicht erforderlich. Auskünfte und Informationen erhalten Interessierte unter der Rufnummer 06221 522-1520 oder unter www.rhein-neckar-kreis.de
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