Am 25. Mai ist Wahltag!
Schwetzingen wählt den Gemeinderat

An diesem Tag finden gleich drei Wahlen statt: Die Gemeinderatswahl, die Europawahl und die Kreistagswahl

(stadt schwetzingen 23.04.2014) Am Sonntag, 25. Mai, heißt es für alle Wahlberechtigten Bürger/innen – und das sind bei der Kommunalwahl in diesem Jahr erstmals Jugendliche ab 16 Jahren – wählen gehen! Dann wird in Schwetzingen der neue Gemeinderat gewählt und parallel dazu findet auch die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament statt.

Informationen zur Gemeinderatswahl: Wer kandidiert?

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Schwetzingen hat am 27. März 2014, in öffentlicher Sitzung unter Leitung von Herrn Oberbürgermeister Dr. René Pöltl 6 Bewerberlisten (Wahlvorschläge) für die Gemeinderatswahl zugelassen. Diese kommen in folgender Reihenfolge auf die Liste:

  • Christlich Demokratische Union (CDU)
  • Schwetzinger Wählerforum ´97 (SWF ´97)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Freie Wählervereinigung Schwetzingen (FWV)
  • Bündnis 90 / DIE GRÜNEN (B90/GRÜNE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)

Die vollständige Liste mit allen Kandidat/innen können Sie hier einsehen:

pdfÖffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl 2014.pdf (80,2 KB)

 

Wer ist wahlberechtigt?

  • Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
  • Deutsche/r im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in).
  • Das 16. Lebensjahr vollendet hat.
  • Wahl des Gemeinderates
    seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (Hauptwohnung).
  • Wahl des Kreistages
    seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnt (Hauptwohnung).
  • Bürgerinnen und Bürger, die durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde / aus dem Landkreis das Wahlrecht verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder hier die Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr sofort wieder wahlberechtigt. Die Erforderlichkeit einer Mindestwohndauer entfällt in diesen Fällen.
  • Wer vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.
  • Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
  • wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt,
  • wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.
  • Wählen kann nur,
  • wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
  • Die Gemeinde macht spätestens am 01. Mai 2014 öffentlich bekannt, wo, wie lange, und zu welchen Tagesstunden die Wählerverzeichnisse eingesehen werden können. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 04. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, wendet sich bitte an das zuständige Wahlamt

Informationen zur Briefwahl

Briefwahlanträge können formlos schriftlich per Post, Fax oder persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
Es müssen unbedingt der vollständige Name, die Schwetzinger Anschrift, das Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden entsprechend dieser Angabe weltweit verschickt.
Nach Versand der Wahlbenachrichtigungen ist auch wieder ein Antrag auf Briefwahlunterlagen online möglich.
Die Wahlbenachrichtigung geht jeder Wahlberechtigten/jedem Wahlberechtigten bis spätestens 4. Mai 2014 zu. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag zur Teilnahme an der Briefwahl abgedruckt.

Weiterführende Links:

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=5541

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