23. Juni Brühl: Renovierungsklauseln Ade – streicht der Vermieter jetzt selbst?“
Haus & Grund Region Schwetzingen Hockenheim informiert am 23.6.2015 in Brühl in der „Gaststätte zur Traube“ zu Schönheitsreparaturen bei Mietende unter dem Thema „Renovierungsklauseln Ade – streicht der Vermieter jetzt selbst?“
Ein Paukenschlag aus Karlsruhe beendete die Ruhe um die „Schönheitsreparaturen“.
Renovierungsklauseln sind unwirksam, wenn der Mieter die Wohnung zu Mietbeginn unrenoviert erhalten hat – Quotenklauseln sind nun unzulässig. Die Rentabilität der Vermietung wird geschmälert. Umso mehr kommt es jetzt auf den Vermieter an, bei jedem Mieterwechsel bestehende Ansprüche gegenüber dem ausziehenden Mieter rechtssicher festzustellen. Referent ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Wolfgang Reineke. Einführend gibt es Informationen zur „Mietpreisbremse“ (Vereinsvorsitzender Rudolf Berger) und zum „Haus & Grund VermieterService“ (2. Vorsitzender Manfred Wöhr).
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