Reportage: Unterwegs mit einer Lebensmittel-Kontrolleurin des Rhein-Neckar-Kreises

(rnk – 28.9.18) Bei einem Restaurant im nördlichen Landkreis stehen am Ende 63 Mängel im Feststellungsbericht.

„Guten Abend, wie kann ich Ihnen helfen?“ Der Gastronom begrüßt die Besucherin mit einem strahlenden Lächeln. „Guten Abend, ich komme vom Veterinäramt und Verbraucherschutz Rhein-Neckar-Kreis und führe heute eine allgemeine Lebensmittelkontrolle durch“, antwortet Mareike Huber freundlich und zeigt ihren Dienstausweis. Der Restaurantinhaber ist überrascht, behält aber sein Lächeln. Im Verlauf der rund anderthalbstündigen Kontrolle wird es ihm allerdings ein paar Mal gefrieren.

Die Kontrolleurin zieht ihren weißen Kittel an und gemeinsam geht es zur ersten Station, dem Bierkühlhaus im Keller. Bis auf eine verunreinigte Türgummidichtung ist hier alles in Ordnung. Im Thekenbereich des Gastraums zückt Mareike Huber eine kleine Taschenlampe. Mit ihr kann sie auch in hintere Ecken leuchten – und wird schnell fündig: Die Begleitkühlung ist durch weiße sporenartige Beläge verschmutzt. Zudem mahnt sie den Gastwirt zu etwas mehr Sauberkeit an – dies wiederholt sich im Verlauf der Kontrolle noch ein paarmal. Eigentlich sei bei ihm immer alles in Ordnung, beteuert der Inhaber. Allerdings habe man am Abend zuvor eine größere Veranstaltung gehabt und daher sei man nun noch mit dem Aufräumen und Putzen beschäftigt. Die Lebensmittelkontrolleurin geht auf solche Einwände, die nicht selten Ausreden sind, in der Regel nicht ein. Wenn Mareike Huber Mängel sieht, weist sie stets freundlich, aber bestimmt darauf hin.

Alles ist verschlossen: Ein Beispiel für die korrekte Lagerung von Speisen

Im Kühlhaus fällt ihr Blick sofort auf den beschädigten Bodenbelag, der ausgetauscht werden muss. Für Restaurants sehen die Vorschriften glatte und leicht zu reinigende Flächen vor. Für Außenstehende mag es daher pingelig wirken, wenn bei solchen Kontrollen selbst kleine Bohrlöcher in Küchenfliesen oder auf Arbeitsplatten beanstandet werden, doch gerade dort setzen sich Schmutz und Dreck besonders schnell fest und es können sich Schädlinge einnisten. Beim Auffinden einer verschimmelten Aubergine und einer lang abgelaufenen Wurst (Mindesthaltbarkeitsdatum war der 30. April 2018) schweigt auch der sonst um keine Erklärung verlegene Restaurantbetreiber.

Pfannen und Töpfe im Handwaschbecken

In der Küche des Gasthauses fällt derweil Hubers Blick auf das eigentlich für das Personal vorgesehene Waschbecken, in dem benutzte Pfannen und Töpfe stehen. Sie hält auch diesen Mangel schriftlich fest, manchmal macht sie zu Dokumentationszwecken auch Fotos. Der Gastwirt kann später im Anordnungsbericht nachlesen: „Das Handwaschbecken ist stets betriebsbereit und funktionsfähig zu halten. Ebenso ist das Handwaschbecken zu jedem Zeitpunkt der Produktion freizuhalten, es darf nicht für andere Zwecke (z.B. als Ablage) verwendet werden.“

Verschmutzter Großdosenöffner

Mittlerweile liegt im Durchgang vom Thekenbereich zur Küche auf einmal ein großer Putzlappen, der sich am Anfang der Kontrolle dort noch nicht befand. Im Spülbereich steht die Eismaschine direkt unterhalb des Spülbeckens, was hygienisch gesehen alles andere als optimal ist. Der Inhaber weiß um dieses Problem, doch er habe die Küche nun mal so übernehmen müssen. Er beteuert, sich stets persönlich um die Reinigung der Eismaschine zu kümmern. Im dortigen Innenraum entdeckt Huber jedoch Verunreinigungen: „Gerade bei diesem empfindlichen Produkt kann das gefährlich Ausmaße annehmen.“ Bei der Salatschleuder und dem großen Tischdosenöffner weist die Lebensmittelkontrolleurin darauf hin, dass diese besonders an den schwer zugänglichen Stellen gründlich zu reinigen und künftig sauber zu halten sind. „Leider sind Geräte für Großküchen oft nicht dafür gemacht, dass sie einfach gereinigt werden können“, zeigt sie durchaus Verständnis. Die gelernte Konditormeisterin kennt die Problematik aus eigener Erfahrung.

Dadurch dass sie vor ihrer Anstellung im Veterinäramt und Verbraucherschutz Rhein-Neckar-Kreis selbst in der Lebensmittelbranche tätig war, weiß sie auch um andere Schwachstellen und Probleme beim Reinigen und Instandhalten einer Großküche. Türgummidichtungen zum Beispiel neigen schnell zur Schmutzablagerung, wenn sie nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. „Schreiben Sie in Ihren Bericht, dass sie ausgetauscht werden müssen – dann muss mein Vermieter zahlen“, meint der Pächter des Restaurants lapidar. Mareike Huber klärt ihn auf: „Ich ordne lediglich an, dass bei Mängeln der korrekte Zustand wiederhergestellt werden muss.“ Wie das geschieht, muss der Gastronom selbst klären.

Potenzielles Einfallstor für Ratten und Mäuse: Dieses Loch führte vom Küchenbereich direkt ins Freie.

An diesem Abend wird die Lebensmittelkontrolleurin plötzlich das erste Mal richtig stutzig: „Führt das Loch wirklich direkt nach draußen“, fragt sie ungläubig, als sie vom Boden der Küche fast direkt ins Freie blicken kann – ein potenzielles Einfallstor auch für größere Schädlinge wie Mäuse oder Ratten. Dieser Zustand müsse sofort beseitigt werden, erklärt Huber. Ein weiteres No-Go stellt der Umstand dar, dass sich offenbar ein Hund regelmäßig im Büro aufhält – und dieses ist nur durch die Küche erreichbar.

Verschimmeltes Gemüse hat im Kühlhaus nichts verloren.

Die allgemeine Lebensmittelkontrolle, die nicht angekündigt war, nähert sich dem Ende. Nach dem Hinweis, dass die Allergenkennzeichnung in der Speise- und Getränkekarte fehlerhaft ist, scheint die anfänglich gute Laune des Betreibers verflogen. Er behält jedoch die Fassung und sichert zu, sich um die Beseitigung der insgesamt 63 festgestellten Mängel zu kümmern. Auf solche Versprechen können die Lebensmittelkontrolleure des Rhein-Neckar-Kreises jedoch erfahrungsgemäß nicht zählen. Daher wird in dem Restaurant in wenigen Wochen eine Nachkontrolle stattfinden.


Hintergrund – Zahlen und Fakten aus dem Jahresbericht 2017 der Lebensmittelüberwachung:

•           3422 Kontrollen in 2273 Betrieben

•           646 Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht

•           313 lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen

•           87 Bußgeld- und 16 Strafverfahren

•           In 28 Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden

•           16 Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt

•           14 Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten

•           25 Mal verzichteten Lebensmittelunternehmer freiwillig auf den Verkauf und nahmen die Ware aus dem Verkehr


       

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