PLA: Illegale Hausmüllentsorgung

Illegale Entsorgung des Hausmülls in öffentliche Mülleimer

Immer wieder muss der Bauhof der Gemeinde feststellen, dass die Mülleimer an öffentlichen Straßen und Wegen – eigentlich vorgesehen zur Sauberhaltung der Verkehrswege und Plätze – zur Entsorgung von privatem Hausmüll zweckentfremdet werden.

Dieser sogenannte „Wilde Müll“ kostet die Gemeinde viel Zeit und Geld – zum einen weil der Bauhof zusätzliche Arbeitsstunden zur Beseitigung des illegal abgeladenen Mülls aufbringen muss, zum anderen muss die Gemeinde diesen Müll dann entsorgen.

Zudem steht der betroffene Mülleimer bis zu seiner Leerung für den eigentlichen Zweck der gelegentlichen Müllaufnahme – etwa von Verpackungen von Süßigkeiten, Speisen „to go“ oder aber vorbildlich aufgesammelter Hundekot – nicht mehr zur Verfügung. Dieser Müll findet sich nicht selten auf der Straße oder den Grundstücken der Nachbarschaft wieder und muss vom Bauhof oder den jeweiligen Nachbarn entsorgt werden.

Müll in eigner Rest- oder Biomülltonne entsorgen
Die Gemeinde appelliert daher an die Verursacher, den privaten Hausmüll auch als solchen über den eigenen Rest- oder Biomüll zu entsorgen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich telefonisch (07261/931-202) oder im Internet (avr-kommunal.de) direkt bei der AVR erkundigen.

Die Gemeindeverwaltung weist zudem darauf hin, dass das illegale Abladen von Müll eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.

 

Quelle Text/Foto: Gemeinde Plankstadt

 

Kurz URL: https://schwetzingen-lokal.de/?p=18656

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