Kreistag: Beschlüsse Jugendhilfe-Ausschuß

(bs — 9.6.16) Folgende wesentliche Beschlüsse wurden getroffen:

Vom Jahresbericht der Erziehungsberatungsstellen/Psychologischen Beratungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis und in Heidelberg für das Jahr 2015 wurde Kenntnis genommen. Von allen Fraktionen wurde die Arbeit der Erziehungsberatungsstellen sehr positiv beurteilt.

4680 - Bruno Sauerzapf

Bruno Sauerzapf – CDU Fraktionsvorsitzender im Kreistag

Vom Ausbaustand der Frühen Hilfen wurde ebenfalls Kenntnis genommen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört zu den zentralen im Grundgesetz verankerten Aufgaben des Jugendamtes. Um der vorrangigen Erziehungsverantwortungen der Eltern gerecht zu werden, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, die 2 dem Schutz der Kinder oder Jugendlichen durch die Unterstützung der Eltern selbst dienen. Die Aufgabe des Jugendamtes ist, Beratung und Unterstützung bereits im Vorfeld von Beeinträchtigungen für das Kindeswohl bereitzustellen und eine Gefährdung des Kindeswohls zu verhindern. Dabei muss wirksamer Kinderschutz von Anfang an die Kompetenzen von Eltern stärken und Belastungsfaktoren frühzeitig erkennen. Genau hier setzen die Konzepte der Frühen Hilfen an.

Von der aktuellen Situation und den Herausforderungen des Jugendamtes im Hinblick auf unbegleitete minderjährige Ausländer und Flüchtlingsfamilien wurde Kenntnis genommen. Im November 2015 folgte das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“. Die sich daraus ergebende bundesweite Verteilung der UMA zum 01.11.2015 trat damit zwei Monate früher als vorgesehen in Kraft. Dies führte zu einer weiteren Steigerung der Fallzahlen für Baden-Württemberg und damit auch für den Rhein-Neckar-Kreis. Zum Stichtag 31.12.2015 war das Jugendamt für 253 UMA zuständig. Aktuell liegt die Fallzahl bei über 370 UMA.

Der Übernahme der Empfehlungen zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege rückwirkend zum 01.01.2016 wurde zugestimmt. Zur Information: Das Pflegegeld beläuft je nach dem Alter des Kinds zwischen 777 und 945 € mtl.

Vom Ausbaustand der Schulsozialarbeit und dem Handbuch „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“ wird Kenntnis genommen. Die Förderung der Jugendsozialarbeit in allen Schularten. Die Durchführung einer jährlichen Informationsveranstaltung für Schulsozialarbeiter/innen sowie Qualitätssicherung durch Erstellung eines Handbuches „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im RNK“ wurde sehr positiv zur Kenntnis genommen. Fazit Die Schulsozialarbeit wurde seit Beginn der Kreisförderung im Jahr 2014 unverkennbar ausgebaut. So hat sich die Anzahl der Stellen und der Beschäftigten in der Schulsozialarbeit deutlich erhöht. Insbesondere die weiterführenden Schulen verfügen annähernd flächendeckend über Schulsozialarbeiter/-innen. Zum anderen ist es aber auch gelungen, den Grundstein für ein gemeinsames Verständnis von Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis zu legen. Dieses ist im Handbuch „Qualitätsstandards Schulsozialarbeit im Rhein-Neckar-Kreis“ definiert. Zudem wurde durch die weiteren oben angeführten Instrumente für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung gesorgt.

Bruno Sauerzapf – CDU Fraktionsvorsitzender im Kreistag

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